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WIRTSCHAFT/2695: Bürokratieentlastungsgesetz - Kosmetik und Altlasten statt Innovation


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. August 2016

Bürokratieentlastungsgesetz: Kosmetik und Altlasten statt Innovation


Zum heutigen Kabinettsbeschluss des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes erklärt Thomas Gambke, Mittelstandbeauftragter:

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Anpassungen im Sozialgesetzbuch, im Steuerrecht sowie in Abgaben- und Handwerksordnung sollen eine Bürokratieentlastungen in Höhe von jährlich knapp 360 Mio. Euro schaffen. Davon sollen allein 60% durch den Wegfall von Aufbewahrungspflichten für Lieferscheine entfallen. Das zeigt einmal mehr, wie ambitionslos die Bundesregierung die Einsparpotentiale beim Thema E-Gouvernement anpackt. Der Normenkontrollrat hatte Einsparpotentiale im Milliardenbereich und konkrete Handlungsempfehlungen dargelegt.

Einige der steuerrechtlichen Anpassungen sind dennoch Schritte in die richtige Richtung. So werden gerade Kleinstunternehmen mit zwei bis drei Beschäftigten durch die höhere Obergrenze für die vierteljährliche Lohnsteuerabrechnung von bürokratischen Aufwand erleichtert. Doch diese Schritte sind noch keine Innovation, sondern lediglich Anpassungen an die allgemeine Preissteigerung. Selbst hierbei bleibt die Bundesregierung allerdings inkonsequent: Die Abschreibungsgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) liegt seit 1965 unverändert bei 410 Euro. Es ist ignorant, wenn die von allen Experten angemahnte Anhebung der Abschreibungsgrenze jetzt wieder nicht kommt und kennzeichnend für die erschreckende Wirtschaftsferne der Schwarz-Roten Bundesregierung, wenn gleichzeitig die unsinnige und bürokratische Poolabschreibung weitergeführt wird.

Weiteres bürokratisches Ärgernis ist die doppelte Meldepflicht der Sozialversicherungsbeiträge. Aus Sicht der Bundesregierung soll eine Ausweitung des erleichterten Beitragsberechnungsverfahrens Abhilfe schaffen. Die erste Schätzung der Beiträge entfällt bei diesem Verfahren zwar, gleichzeitig werden Unternehmen mit starken Schwankungen jedoch erheblich benachteiligt. Wir fordern eine Pauschalierung der Beiträge, die sich an der Gesamtjahressumme der Sozialversicherungsbeiträge orientiert. Somit werden Schwankungen ausgeglichen und die Beiträge müssen im Jahresverlauf nicht mehr angepasst werden. Langfristig sollten die Abschlagsbeträge schrittweise abgebaut werden, um wieder zu der Regelung von 2006 zu kommen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. August 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2016

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