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AGRAR/228: Grünland bleibt Grünland


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. Mai 2014

Grünland bleibt Grünland

Landwirtschaft und Naturschutz profitieren von nationalen Agrarbeschlüssen



Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag das zentrale Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Hermann Färber:

"Nach langen und intensiven Diskussionen haben wir das Gesetz beschlossen, mit dem wir die nationalen Spielräume bei der Umsetzung der Brüsseler Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgestalten.

Im Zentrum der Debatte der letzten Wochen stand der Schutz des Dauergrünlandes innerhalb und außerhalb der sogenannten NATURA-2000-Gebiete, einem Netzwerk an Natur-, Arten- und Vogelschutzgebieten. Einig waren sich die Koalitionäre, dass der Schutz des Dauergrünlandes in Deutschland Priorität haben muss. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Umsetzung für die Landwirtschaft praktikabel ist.

Wir haben uns deshalb darauf geeinigt, den Entwurf der Bundesregierung anzupassen. So werden künftig die Dauergrünlandgebiete innerhalb der Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) - also der Schutzgebiete für Pflanzen- und Tierwelt - den EU-Vorgaben gemäß als 'extrem umweltsensibel' eingestuft. Damit ist in diesen Gebieten sowohl die Umwandlung des Grünlandes in Ackerland als auch das Pflügen zur Erneuerung untersagt. Im Regierungsentwurf war das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten (FFH einschließlich der Vogelschutzgebiete) in der Größenordnung von etwa 1,2 Millionen Hektar für die Grünlanderneuerung unter Pflugverbot gestellt.

Für das Dauergrünland außerhalb der FFH-Gebiete gilt ab sofort ein einzelbetriebliches Autorisierungssystem: Landwirte, die Grünland in Ackerland umwandeln wollen, müssen in gleichem Umfang neues Grünland anlegen.

Auch bei der Nutzung der ökologischen Vorrangflächen haben wir uns auf einen praktikablen Weg geeinigt. So wird der Zwischenfruchtanbau als Greening-Maßnahme anerkannt. Dabei dürfen jedoch Pflanzenschutzmittel, mineralischer Stickstoffdünger und Klärschlamm zu Düngezwecken nicht ausgebracht werden.

Beim Einsatz von Leguminosen im Rahmen des Greenings wird Pflanzenschutz erlaubt, da die Nutzung von Eiweißpflanzen anders nicht möglich ist. Damit unterstützen wir auch die Eiweißpflanzenstrategie der Bundesregierung.

Weiter werden wir insbesondere kleine und mittlere Betriebe über Zusatzzahlungen für die ersten Hektar fördern. Für Umweltbelange in der Landwirtschaft werden die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe um jährlich etwa 220 Millionen Euro gekürzt und in die Förderung für die ländlichen Räume umgeschichtet. Darüber hinaus werden bis 2019 die bislang noch regional unterschiedlichen Direktzahlungsprämien national zu einer Einheitsprämie zusammengefasst.

Wir haben mit dem Gesetz gezeigt, dass es möglich ist, die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Dabei haben wir uns vom Grundsatz des Vertrauens in die Arbeit unserer Landwirte leiten lassen. Im Gegensatz zu den Forderungen der Opposition und Teilen der Bundesländer lehnen wir pauschale Produktionsverbote mit dem Ziel einer erzwungenen Flächenstilllegung ab."

Zur Erläuterung Natura 2000: Die Natura 2000 Gebiete bestehen aus den Flora-Fauna-Habitat- (FFH) und den Vogelschutzgebieten.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2014