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AGRAR/288: Vorgaben zur landwirtschaftlichen Düngung weiterentwickeln


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Februar 2017

Vorgaben zur landwirtschaftlichen Düngung weiterentwickeln

Gewässerschutz und bedarfsgerechte Pflanzenversorgung besser in Einklang bringen


Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag über eine Änderung des Düngegesetzes abschließend beraten. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Waldemar Westermayer:

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sauberes Grund- und Oberflächenwasser ein hohes und schützenswertes Gut. Es ist daher völlig unbestritten, dass insbesondere in Gebieten, in denen das Wasser belastet ist, Handlungsbedarf besteht. Die verschärften Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung sollen deshalb dazu beitragen, mögliche Einträge aus der Landwirtschaft und damit verbundene negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.

Die Unionsfraktion stellte dabei in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und den Ländern sicher, dass eine ausreichende Versorgung der Pflanzen mit Dünger auch weiterhin möglich bleibt. Zudem ist es gelungen, die besondere Beschaffenheit von Boden und Klima einzelner Regionen in Deutschland zu berücksichtigen, in dem ausreichend Flexibilität für die landwirtschaftliche Praxis vorgesehen ist.

Klar ist aber auch, dass die landwirtschaftlichen Betriebe mit den neuen Regelungen zum Teil vor großen Herausforderungen stehen und negative Auswirkungen auf den anhaltenden Strukturwandel nicht ausgeschlossen sind. Insbesondere die sogenannte Stoffstrombilanz sieht die Unionsfraktion deshalb weiter kritisch. Eine andere Lösung war aber bei den Beteiligten nicht mehrheitsfähig."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2017

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