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ARBEIT/694: Unterstützung für Betriebe mit Hochwasserschaden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. Juni 2013

Unterstützung für Betriebe mit Hochwasserschaden

Kurzarbeitergeld kann schnell und unkompliziert beantragt werden



Für Arbeitsausfälle bei Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Das gilt für deren Arbeitnehmer und Auszubildende. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Das Hochwasser führt in Tausenden von Betrieben zu enormen Schäden und verursacht Produktions- und Arbeitsausfälle. Für die Unternehmen bedeutet dies außerordentliche Härten. Betroffene Betriebe können in diesem Fall schnell und unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Mit der unbürokratischen und schnellen Hilfe leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Sicherung der Arbeitsplätze in den Hochwasser-Regionen. Unternehmer und Arbeitnehmer werden um eine Sorge entlastet.

Hochwasser und die resultierenden Schäden sind laut Gesetz ein unabwendbares Ereignis, das zu Arbeitsausfällen führen kann. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es aber zusätzliche Erleichterungen. Arbeitnehmer, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren.

Auch für mittelbar betroffene Betriebe wie Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2013