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ARBEIT/798: Höchstverleihdauer verhindert missbräuchliche Dauerbeschäftigung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 21. Oktober 2016

Höchstverleihdauer verhindert missbräuchliche Dauerbeschäftigung

Keine Einschränkung gewollter Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt


Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe Peter Weiß:

"Mit den Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird die Stellung von Leiharbeitnehmerinnen und -nehmern in Deutschland weiter verbessert. Das Gesetz sieht als Regel nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie bei Stammbeschäftigten vor. Nur wenn Arbeitgeber bereits vorher, und zwar ab der sechsten Beschäftigungswoche, einen Zuschlag zum Tariflohn in der Zeitarbeit gezahlt haben, kann der Angleichungsprozess auf 15 Monate gestreckt werden. Mit dieser Öffnungsklausel soll die Stellung auch von Beschäftigten in kürzeren Leiharbeitsverhältnissen verbessert werden. Zugleich wird der Anreiz zur Tarifbindung verstärkt.

Immer wieder wird anhand konkreter Beispiele auf den Missbrauch von als vorübergehend angelegter Zeitarbeit als faktischem Dauerzustand hingewiesen. Dem begegnen wir jetzt durch die Einführung einer Verleihhöchstdauer. Diese liegt grundsätzlich bei 18 Monaten. Die Frist kann aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarungen ausgeweitet werden. So wird der Vielfalt der Arbeitswelt und den Belangen von Betrieben und Beschäftigten Rechnung getragen und die Tarifautonomie gestärkt. Zugleich wird durch die Einbindung der Gewerkschaften und betrieblichen Arbeitnehmervertretungen ein Missbrauch dieser Regelung verhindert. Weitergehenden Flexibilitätserfordernissen, etwa in Form längerfristiger Projekttätigkeiten in hochspezialisierten Bereichen, ist bereits zu genüge Rechnung getragen durch die Möglichkeiten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

In der vergangenen Wahlperiode waren bereits unter Verantwortung einer unionsgeführten Bundesregierung ein allgemeiner Mindestlohn für die Zeitarbeit eingeführt und Tarifverträge über Branchenzuschläge vereinbart worden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Schritte nicht - wie von manchen befürchtet - zu einer Einschränkung von Zeitarbeit als sinnvollem Flexibilisierungsinstrument zum Auffangen von Auftragsspitzen und unerwarteter Personalengpässe geführt haben. Nicht akzeptabel ist Zeitarbeit allerdings dann, wenn sie von Unternehmen als Instrument eigesetzt wird, um gegenüber Mitbewerbern, die für die vergleichbare Tätigkeiten Stammkräfte beschäftigen, einen Vorteil zu erlangen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2016

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