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AUSSEN/1113: Chinesisches Strafverfolgungsgesetz bedeutet Willkür und Missachtung der Menschenrechte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. März 2012

Chinesisches Strafverfolgungsgesetz bedeutet Willkür und Missachtung der Menschenrechte

Ratifizierung des Internationalen Pakts über die bürgerlichen und politischen Rechte steht nach wie vor aus


Der chinesische Volkskongress verabschiedete ein neues Strafverfolgungsgesetz, das die Willkür der kommunistischen Einparteienregierung legitimiert. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Das monatelange Festhalten von Menschenrechtsanwälten und Regimekritikern, das fundamental gegen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit verstößt, ist mit der Verabschiedung des umstrittenen Strafverfolgungsgesetzes durch den chinesischen Volkskongress als legitimes Mittel mit Gesetzesrang in China nunmehr festgeschrieben worden.

Das Gesetz ermöglicht der chinesischen Polizei alle Bürger zu Verdächtigen zu erklären, die die staatliche Sicherheit Chinas gefährden. Der Interpretationsspielraum ist hier grenzenlos. Eine solche Anschuldigung lässt sich ohne weiteres fingieren. Ihn auszuschöpfen obliegt künftig jedoch nur der Kommunistischen Partei Chinas.

Den Verdächtigten kann nach diesem Gesetz ein Anwalt verweigert werden. Es droht Haft an einem unbekannten Ort. Die Gefahr von Folter und Misshandlung geht damit einher.

China hat den Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte zwar nicht gezeichnet, die Ratifizierung steht aber seit Jahren aus. China ist aufgefordert die darin festgehaltenen menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und seinen Bürgern essentielle Menschenrechte zu gewähren. Dagegen verstößt das Strafverfolgungsgesetz fundamental."


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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2012