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AUSSEN/1839: Russland muss internationales Seerecht achten


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 25. Mai 2019

Russland muss internationales Seerecht achten


Zum Urteil des Internationalen Seegerichtshof in Hamburg über die Aufbringung eines ukrainischen Schiffes am 25. November 2018 und die Verhaftung ukrainischer Seeleute von Seiten Russlands können Sie den außenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jürgen Hardt, gerne wie folgt zitieren:

"Das Urteil des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg bestätigt unsere Rechtsaufassung, dass Russland völkerrechtswidrig gehandelt hat. Doch nicht nur mit der Aufbringung des ukrainischen Schiffes und der Verhaftung der ukrainischen Seeleute am 25. November vergangenen Jahres hat Russland internationales Recht gebrochen. Die Art und Weise, wie es versucht, über die Meerenge von Kertsch und das Asowsche Meer Herrschaft zu erlangen, ist ebenfalls völkerrechtswidrig. Moskau verfolgt damit das Ziel, den Seeweg zu Häfen in der Ostukraine vollständig zu kontrollieren.

Bereits der widerrechtliche Bau der Brücke über die Meerenge von Kertsch diente dem Ziel, die Durchfahrt künstlich zu verengen und nicht nur die Krim, sondern auch das Asowsche Meer dem russischen Staatsgebiet einzuverleiben. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert Russland auf, die Matrosen unverzüglich freizulassen und das ukrainische Schiff freizugeben sowie internationales Seerecht im Asowschen Meer und in der Meerenge von Kertsch vollends zu achten. Weder die Krim noch das Asowsche Meer noch die Ostukraine sind legitimes Aktions- und Herrschaftsgebiet Russlands."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2019

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