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AUSSEN/1857: Religionsfreiheit ist grundlegendes Menschenrecht


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 21. August 2019

Religionsfreiheit ist grundlegendes Menschenrecht


Morgen wird zum ersten Mal der "Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben" der Vereinten Nationen begangen. Dazu können Sie den Religionsbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, wie folgt zitieren:

"Die Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Sie muss uneingeschränkt und überall auf der Welt gelten. Leider erreichen uns nahezu täglich Nachrichten, dass Menschen in ihrer Religionsausübung eingeschränkt werden oder aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses sogar um ihr Leben fürchten müssen. Dies darf uns nicht ruhen lassen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, in Gesprächen mit Vertretern anderer Staaten immer wieder auf die anhaltende Verletzung dieses Menschenrechts hinzuweisen, seine Bedeutung zu betonen und seine Einhaltung einzufordern."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2019

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