Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

FINANZEN/1081: Koalition beschließt Trennbankengesetz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Mai 2013

Koalition beschließt Trennbankengesetz

Weiterer Meilenstein in der Regulierung der Finanzmärkte



Die unionsgeführte Mehrheit hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Banken beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält auch Verschärfungen der strafrechtlichen Verantwortung von Vorständen von Finanzinstituten. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Das Gesetz ist ein weiterer Meilenstein in der Regulierung der Finanzmärkte. Unserem Ziel einer umfassenden und deutlich verschärften Finanzmarktregulierung kommen wir dadurch ein ganzes Stück näher.

Mit den Regelungen zur Abschirmung von Risiken, dem sogenannten Trennbankenteil, haben wir einen Weg gefunden, die Kundengelder besser vor den Risiken aus spekulativen Geschäften zu schützen. Dies trägt zu einer höheren Krisenfestigkeit der Bank und des Bankensystems insgesamt bei.

Zudem müssen Banken Pläne für ihre eigene Sanierung und Abwicklung vorweisen. Künftig soll damit eine Insolvenz einer strauchelnden Bank nicht mehr aufgrund ihrer Größe und ihrer engen Verflechtung mit dem Finanzsektor pauschal ausgeschlossen werden können.

Mit dem Gesetz ziehen wir schließlich die Verursacher von Krisen noch stärker zur Verantwortung. Vorstände von Banken und Versicherungen müssen künftig mit Haftstrafen rechnen, wenn sie einer Anordnung der Bankenaufsicht zuwiderhandeln."


Hintergrund:

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist, dass Banken künftig Pläne vorweisen müssen, wie ihre eigene Sanierung und Abwicklung im Fall eines Falles vonstattengehen kann (sog. Bankentestamente). Außerdem soll eine besondere Einheit in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtet werden, um für systemrelevante Banken Abwicklungspläne zu erstellen.

Daneben enthält der Gesetzentwurf Regelungen für eine verbesserte Abschirmung von Risiken aus spekulativen Geschäften vom Kundengeschäft. Der Gesetzentwurf folgt dabei weitgehend den Erkenntnissen und Empfehlungen der europäischen Liikanen-Gruppe und setzt die Vereinbarung mit Frankreich um, in Europa auch beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voranzugehen.

Der Gesetzentwurf sieht auch strafrechtliche Vorschriften für Vorstände der Banken und Versicherungen vor. Verstoßen die Vorstände gegen eine Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, drohen künftig auch Haftstrafen. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Regulierung der Finanzmärkte. Deutschland nimmt mit diesem Gesetzentwurf erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 17. Mai 2013 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2013