Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

FINANZEN/1125: Große Koalition stärkt finanziellen Verbraucherschutz mit 2,5 Millionen Euro


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Juni 2014

Große Koalition stärkt finanziellen Verbraucherschutz mit 2,5 Millionen Euro

Schutz und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten wird verbessert



Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband erhalten im Haushalt 2014 2,5 Millionen Euro zur Einrichtung eines Finanzmarktwächters. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Mit dem Haushalt 2014 setzt die unionsgeführte Koalition einen Akzent auf den finanziellen Verbraucherschutz. Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband erhalten 2,5 Millionen Euro, damit sie bestehende Strukturen ausbauen und ihre Funktion als Beobachter des Finanzmarktes systematischer und effizienter wahrnehmen können.

Die Finanzmärkte sind dynamisch und unterliegen ständigen Veränderungen. Für die Verbraucher ist es nicht immer leicht, passende Produkte zu finden oder schwarze Schafe zu erkennen. Die Verbraucherzentralen fungieren dabei als wichtige Erkenntnisquelle, da sie jeden Tag mit Verbraucherbeschwerden und Anfragen konfrontiert sind. Bisher konnten die Erfahrungen aus der flächendeckenden Beratung nicht effizient zusammengeführt und ausgewertet werden. Das wird sich nun ändern. Mit den durch die große Koalition zur Verfügung gestellten Mitteln können die bereits bestehenden Strukturen bei den Verbraucherzentralen ausgebaut und die Verbraucherbeschwerden nun bundesweit erfasst , dokumentiert und analysiert werden.

Aus den gewonnen Erkenntnissen, der Marktbeobachtung und zusätzlichen Analysen kann der Finanzmarktwächter Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und seine Ergebnisse der Politik zur Verfügung stellen.

In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem noch einzurichtenden Sachverständigenrat für Verbraucherfragen werden Handlungsempfehlungen für die Politik formuliert. Durch die Verknüpfung von Empirie und Politik können wir unsere Politik noch besser an die Entwicklung der Märkte und die Bedürfnisse der Verbraucher anpassen.

Mit dieser Maßnahme setzt die unionsgeführte Koalition den erfolgreichen finanz- und verbraucherpolitischen Kurs der vergangenen Wahlperiode fort. Es ist noch nie so viel für den finanziellen Verbraucherschutz getan worden wie in den letzten vier Jahren. Damit machen wir erneut deutlich, dass es richtig ist, den finanziellen Verbraucherschutz in den Fokus zu stellen.

Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, einen Finanzmarktwächter bei den Verbraucherverbänden einzurichten. Die bereits bei den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Sachsen bestehenden Strukturen werden ausgebaut. Auch die Erkenntnisse der anderen Verbraucherzentralen werden erfasst und analysiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband übernimmt die Koordinierung. Der Finanzmarktwächter informiert die zuständigen staatlichen Stellen über die aus der flächendeckenden Beratung und Marktbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse und stellt den Verbrauchern Informationen zu Finanzprodukten und Anbietern zur Verfügung. Wenn nötig soll der Finanzmarktwächter auch vor risikoreichen Produkten oder unseriösen Anbietern warnen und klagen.

Der Finanzmarktwächter ist keine eigenständige rechtliche Institution.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014