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FINANZEN/1129: Reform der Lebensversicherung schafft fairen Interessenausgleich


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. Juli 2014

Reform der Lebensversicherung schafft fairen Interessenausgleich

Gesetz stärkt Finanzkraft und Transparenz von Lebensversicherungen



Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte abschließend beraten und dabei noch Änderungen beschlossen. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Karliczek erklären dazu:

"Bei der Sicherstellung der Bewertungsreserven steht für uns die Gemeinschaft der Versicherten im Mittelpunkt. Daher haben wir ein ausgewogenes Maßnahmenpaket beschlossen, welches die Ansprüche aller Versicherten auch in der anhaltenden Niedrigzinsphase sicherstellt. Dabei schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen derjenigen, deren Versicherungen heute fällig werden und derjenigen, die noch länger in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Alle an einer Versicherung Beteiligten leisten einen angemessenen Beitrag: die Versicherer, ihre Eigentümer, der Versicherungsvertrieb und die Versicherten.

Daneben ist für uns entscheidend, dass der Versicherungskunde bei Vertragsschluss die Auswirkungen der gesamten Kostenbelastung auf die Versicherungsleistung einschätzen kann. Daher haben wir den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz noch geändert und festgelegt, dass künftig alle Kosten offengelegt werden müssen, die sich mindernd auf die Leistung des Kunden auswirken können."


Hintergrund:

Ziel des Gesetzes ist, dass die Versicherungsnehmer auch in Zukunft die ihnen zugesagten Leistungen aus ihren Lebensversicherungsverträgen erhalten. Das Gesetz enthält daher ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, das verhindert, dass Mittel aus den Versicherungsunternehmen abfließen, ohne dass dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist.

Das Gesetz sieht u. a. vor, dass die Versicherungsunternehmen zu einem besseren Risikomanagement verpflichtet werden. Die Aufsicht erhält weitere Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, mit denen die Kosten transparenter gemacht und gesenkt werden sollen, vor allem im Vertrieb. Im Interesse von mehr Transparenz müssen die Versicherer statt lediglich der Provision für die Vermittlung die gesamten Abschlusskosten eines Lebensversicherungsvertrages angeben . Diese Regelung entspricht weitgehend den Regelungen bei sog. Riesterprodukten. Außerdem müssen die Lebensversicherungsunternehmen ihre Kunden stärker am (Risiko-) Überschuss beteiligen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird ebenfalls neu geregelt: Sie dürfen nur insoweit Umfang ausgezahlt werden, als sie die Ansprüche der übrigen Versicherten nicht gefährden.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014