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FINANZEN/1138: Gesetzentwurf verringert Abhängigkeit von Ratings


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. November 2014

Gesetzentwurf verringert Abhängigkeit von Ratings

Finanzunternehmen sollen eigene Analysen stärker nutzen



Der Finanzausschuss hat vor der morgigen Debatte im Bundestag das Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Matthias Hauer:

"Mit dem Gesetzentwurf führen wir die bereits auf europäischer Ebene von Deutschland unterstützte Linie fort, das Handeln von Ratingagenturen transparenter zu machen und die Erstellung der Ratings einer strengen Regulierung zu unterwerfen. Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die häufig kritiklose Übernahme von Ratings durch die Finanzunternehmen zu einer unzureichenden Einschätzung der Ausfallrisiken und damit zur Verschärfung der Finanzmarktkrise geführt hatte. Mit dem Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass die Finanzunternehmen künftig mehr eigene Analysen nutzen, als sich einfach auf die Ratings der Ratingagenturen zu verlassen.

Damit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verstöße gegen diese Pflichten sanktionieren kann, wird der Katalog der Bußgeldtatbestände erweitert. Dies ist notwendig, um abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Regelungen zur Verfügung zu haben.

Zudem wird es bei strukturierten Finanzinstrumenten künftig mindestens zwei Bewertungen geben. Dadurch werden im Ergebnis auch die kleinen europäischen Ratingagenturen gegenüber den drei großen Ratingagenturen gestärkt."

Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings wird die überarbeitete europäische Ratingverordnung (CRA III) ins nationale Recht umgesetzt. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen tragen dazu bei, die Abhängigkeit von den Ratings der Ratingagenturen zu verringern. Damit werden die Unternehmen der Finanzbranche angehalten, künftig mehr und besser auf ihre eigene Einschätzung bei der Bonitätseinschätzung von Kreditnehmern, Wertpapieren und sonstigen Ausfallrisiken zu achten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird auf die Einhaltung der dazu erlassenen Regelungen achten und Regelverstöße sanktionieren.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2014