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FINANZEN/1140: Direkte Bankenrekapitalisierung ist letztes Notfallinstrument des ESM


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. November 2014

Direkte Bankenrekapitalisierung ist letztes Notfallinstrument des ESM

Haftungskaskade lässt vor allem diejenigen Verluste tragen, die auch Gewinne einstreichen



Am heutigen Mittwoch hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Gesetze zur Einführung des neuen ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) -Instruments der direkten Bankenrekapitalisierung abschließend beraten. Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle:

"Das neue ESM-Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung ist ein vernünftiger Baustein im Gesamtgefüge der Regelungen zur Bankenunion. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Anwendung kommt, ist sehr gering. Sollte es in Zukunft zu ernsten Schieflagen bei großen Banken kommen, steht der ESM erst am Ende einer langen Haftungskaskade. Mögliche Verluste werden vorrangig diejenigen tragen, die ansonsten auch die Gewinne einstreichen. Dass wir diesem Prinzip endlich europaweite Gültigkeit verschaffen, ist für die Union eine der ganz zentralen Errungenschaften der Bankenunion.

In den Leitlinien zum neuen ESM-Instrument, denen der Haushaltsausschuss heute ebenfalls zugestimmt hat, sind neben der Haftungskaskade weitere hohe Zugangshürden für die Anwendung des neuen Instrumentes festgelegt. Die indirekte Rekapitalisierung über einen Hilfskredit an den Staat hat zunächst immer Vorrang. Eine Anwendung des neuen Instruments wäre zudem mit strengen Auflagen verbunden. Und nicht zuletzt müsste auch der die Hilfe beantragende Mitgliedstaat dafür sorgen, dass die Bank die vorgeschriebene minimale Kapitalquote von 4,5 Prozent erreicht. Der ESM darf keine direkte Hilfe an nicht überlebensfähige Banken leisten.

Die Parlamentsbeteiligungsrechte sind für uns von überragender Bedeutung. Bevor es jemals zu einer Anwendung der direkten Bankenrekapitalisierung käme, müsste der Bundestag vorab immer grünes Licht geben. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkung der Informationsrechte bei besonders vertraulichen Dokumenten auf das Sondergremium streichen wir. Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Geheimschutzordnung grundsätzlich ausreichende Vorsorge für die Wahrung der Vertraulichkeit getroffen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2014