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FINANZEN/1199: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zum Schutz vor Kassenmanipulationen vor


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Juli 2016

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zum Schutz vor Kassenmanipulationen vor

Ausreichende Übergangsfristen für den Handel vorgesehen


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sowie der zuständige Berichterstatter Uwe Feiler:

"Die Bundesregierung hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Manipulationsmöglichkeiten an Registrierkassen wirksam bekämpft. Die beschriebenen Anforderungen an Kassensysteme sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug und Steuerverkürzung.

Mit dem Gesetzentwurf werden aber auch die Interessen der Wirtschaft an Planungssicherheit und dem Schutz ihrer Investitionen gewahrt. Unternehmen erhalten ausreichend Zeit für die Neubeschaffung bzw. Nachrüstung ihrer Kassensysteme. Ab 2020 müssen alle Kassensysteme die technischen Voraussetzungen für eine Manipulationsfestigkeit erfüllen. Aber auch für alle alten, bis dahin angeschafften Kassensysteme gibt es Lösungen. Diese dürfen bis zum Ende des Jahres 2022 weitergenutzt werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen des alten Rechts entsprechen und sich die technischen Sicherheitseinrichtungen nicht aufrüsten lassen. Damit sind auch gerade erst angeschaffte Kassen geschützt.

Eine flächendeckende Registrierkassen- und Belegausgabepflicht - wie sie von Vertretern der Länder und anderer Fraktionen gefordert werden - soll es nach dem Vorschlag nicht geben. Eine solche Pflicht stellt ein unverhältnismäßiges Mittel dar und würde insbesondere den Erfordernissen kleiner Unternehmen nicht gerecht. Während für große Unternehmen durch die Lizensierung eigener Softwarelösungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) individuell angepasste Alternativen möglich sind, müssen kleine und mittelständische Unternehmer vornehmlich auf hardwarebasierte Technik zurückgreifen. Auch wäre es unverhältnismäßig, jedes Bargeldgeschäft etwa von Vereinen oder Kleinsthändlern mit einer Kassenpflicht zu belegen. Die damit einhergehenden Bürokratiekosten stünden außer Verhältnis.

Am Ende steht jedoch fest, dass ohne eine hohe Prüfdichte durch die Finanzverwaltungen der Länder jeder noch so große technische Aufwand bei der Erfassung der Daten ins Leere läuft. Die mit dem Gesetz vorgesehene Einführung einer unangekündigten Kassennachschau gibt den Finanzbeamten vor Ort jedenfalls das passende Instrument für eine effiziente Prüfung an die Hand."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2016

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