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FINANZEN/1260: Besserer Schutz vor illegalen Lohnpraktiken


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. Juni 2019

Besserer Schutz vor illegalen Lohnpraktiken

Kampf gegen unberechtigten Bezug von Kindergeld wird ebenfalls verstärkt


Der Finanzausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und die zuständigen Berichterstatter Thomas de Maizière und Johannes Steiniger:

"Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch werden die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) weiter verbessert. So können Arbeitnehmer künftig noch stärker gegen illegale Lohnpraktiken im Bereich des Menschenhandels und der Arbeitsausbeutung geschützt werden. Dies ist vor dem Hintergrund wichtig, dass die Missbrauchsformen in den letzten Jahren immer komplexer geworden sind und einen überwiegend grenzüberschreitenden Charakter angenommen haben. Die FKS kann in Zukunft bereits bei der Anbahnung sowie Täuschung und nicht erst beim Vollzug von illegaler Beschäftigung, z. B. direkt an den sogenannten Tagelöhnerbörsen, tätig werden. Dies schützt die Arbeitnehmer und sichert einen fairen Wettbewerb. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der FKS geht mit einer erheblichen personellen Stärkung einher.

Das Gesetz schafft auch eine bessere Grundlage zur Bekämpfung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld. Hier geht es um Fälle, in denen durch Vorlage gefälschter Dokumente und Scheinarbeitsverträge unberechtigt Kindergeld gezahlt wird. Diese Zahlungen kamen dabei nicht den Kindern zugute, sondern meist kriminellen Banden.

Mit dem Gesetz wird eine eigene Prüfungskompetenz der Familienkassen für die Frage der Freizügigkeitsberechtigung eingeführt und Zahlungseinstellung bereits bei Betrugsverdacht ermöglicht. Auch besteht fortan für neu zugezogene Unionsbürger in den ersten drei Monaten nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen. Diese Maßnahmen setzen ein klares Stoppschild gegen Sozialleistungsmissbrauch und verhindern Anreize, nur wegen des Kindergeldes nach Deutschland zu kommen.

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes muss es nun von den Behörden und Verantwortlichen vor Ort zügig umgesetzt werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2019

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