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FINANZEN/1284: Mehr steuerliche Anreize für Investitionen in digitale Güter beschlossen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. Januar 2020

Wenn wir in Deutschland Innovationsland Nr. 1 bleiben wollen, dann müssen wir mehr in Digitalisierung und neue Technologien investieren

Mehr steuerliche Anreize für Investitionen in digitale Güter beschlossen


Der Koalitionsausschuss hat sich gestern auf eine mittelstands- und innovationsfreundlichere Ausgestaltung des Steuerrechts geeinigt. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Nadine Schön:

"Kleine und mittelständische Unternehmen sind der Motor der deutschen Wirtschaft. Es liegt deshalb in unser aller Interesse, dass sie den digitalen Wandel erfolgreich gestalten können und nicht abgehängt werden.

Dazu braucht es Investitionen in digitale Technologien. Während große Unternehmen und Konzerne bereits auf hohem Niveau investieren, wenden Mittelständler dafür immer noch vergleichsweise niedrige Beträge auf. Laut KfW-Digitalisierungsbericht haben nur 30 Prozent der 3,76 Millionen Mittelständler in Deutschland zwischen 2015 und 2017 Geld in den Einsatz neuer oder verbesserter digitaler Technologien gesteckt. Bei den durchschnittlichen Ausgaben war sogar ein leichter Rückgang zu erkennen.

Deshalb ist es ein richtiger und wichtiger Schritt, dass der Koalitionsausschuss sich gestern auf eine mittelstands- und innovationsfreundlichere Ausgestaltung des Steuerrechts geeinigt hat. Dabei soll der Abschreibungskatalog so geändert werden, dass mehr Anreize für die Investition in digitale Güter entstehen. Damit unterstützen wir KMU dabei, sich an die Digitalisierung anzupassen und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Wenn wir in Deutschland Innovationsland Nr. 1 bleiben wollen, dann müssen wir mehr in Digitalisierung und neue Technologien investieren."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2020

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