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GESUNDHEIT/618: Neuregelung der Organspende beschlossen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Mai 2012

Neuregelung der Organspende beschlossen

Mit Entscheidungslösung mehr Spender gewinnen



Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die Neuregelung der Organspende beschlossen. Dem Gruppenantrag stimmte eine breite, fraktionsübergreifende Mehrheit der Abgeordneten zu. Zudem beschloss der Bundestag weitere Änderungen im Transplantationsgesetz. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die zuständige Berichterstatterin Stefanie Vogelsang:

"Heute ist ein guter Tag für alle, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Die beschlossene erweiterte Entscheidungslösung schafft die Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen als Organspender gewonnen werden können. Organspender sind Lebensretter, deshalb ist es richtig, dass das Thema stärker ins Bewusstsein aller Bürger gerufen wird.

Die Neuregelung geht zurück auf eine Initiative der beiden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier. Künftig werden alle Bürger regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert. Dies geschieht erstmalig schon in diesem Jahr, ein weiteres Mal in zwei Jahren, nach der Aufforderung im Jahr 2017 dann alle fünf Jahre.

Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen - zum Beispiel von Reisepässen oder Führerscheinen - Informationen zur Organspende ausgeben. Wichtig ist, dass die Erklärung in jedem Fall freiwillig erfolgt. Es geht nicht um Zwang, sondern darum, die Menschen von der Notwendigkeit einer Organspende zu überzeugen.

Die für die elektronische Gesundheitskarte Verantwortlichen werden per Gesetz beauftragt, Lösungen zu entwickeln, um die Entscheidung der Versicherten zur Organspende auf der Karte speichern zu können. Dabei sollen die Krankenkassen ihre Versicherten auch im Rahmen eines postalischen Rückmeldeverfahrens unterstützen können. Bis Mitte 2013 muss dem Bundesministerium für Gesundheit ein entsprechender Bericht zur Umsetzung vorgelegt werden.

Das Transplantationsgesetz schafft mehr Sicherheit für Lebendspender und Organempfänger. Künftig wird die Nachsorge Teil der fachärztlichen Versorgung sein. Eventuell auftretende Komplikationen aufgrund einer Lebendspende werden künftig von der Krankenkasse des Organempfängers bezahlt, so dass für die Betroffenen eine unkomplizierte Abwicklung gewährleistet ist.

Mit diesen beiden Beschlüssen setzt der Deutsche Bundestag ein starkes Zeichen für die 12.000 Menschen in Deutschland, die auf ein Spenderorgan warten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2012