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GESUNDHEIT/622: Praxisgebühr auch bei Bundesbeamten abschaffen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. November 2012

Praxisgebühr auch bei Bundesbeamten abschaffen

Gleichlauf zwischen Krankenversicherung und Beihilfe gewährleisten



Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses die Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

"Die heute beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr muss nun wirkungsgleich auf die Beamten und Richter des Bundes übertragen werden. Weiterhin muss der Gleichlauf zwischen Krankenversicherung und Beihilfe gewährleistet sein. Nicht nur neue Belastungen und Leistungskürzungen, sondern auch vorteilhafte Regelungen müssen eins zu eins auf die Beamten und Richter übertragen werden. Dies ist sachgerecht und sorgt auch im Bereich der Beihilfe für weniger Bürokratie."

Hintergrund:
Die Anpassung der entsprechenden Beihilferegelungen im Bereich der Bundesbeamten und Bundesrichter erfolgt durch eine Änderung der Bundesbeihilfeverordnung.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2012