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GESUNDHEIT/628: Flächendeckende Versorgung mit Medikamenten sicherstellen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. März 2013

Flächendeckende Versorgung mit Medikamenten sicherstellen

Notdienste von Apotheken anders honorieren



In seiner Sitzung am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken beschlossen. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und der zuständige Berichterstatter Michael Hennrich:

"Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt. Ein zentraler Punkt ist die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten. Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt, dass gerade die Menschen in ländlichen Regionen in Notfällen nicht zig Kilometer weit fahren müssen, um Hilfe zu bekommen. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz haben wir Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung getroffen; mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung mit Medikamenten.

Die Apotheken leisten mit Notdiensten einen wichtigen Beitrag dazu, dass schnelle Hilfe auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten möglich ist. Dieses Engagement wurde in der Vergangenheit nur anhand der Zahl der abgegebenen Packungen honoriert. Insbesondere in weniger dicht besiedelten Gebieten mit häufigen Notdiensten und weniger abgegebenen Medikamenten hat sich diese Entlohnung nicht bewährt. Mit dem Gesetz erhält künftig jede Apotheke, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr einen vollständigen Notdienst erbringt, einen pauschalen Betrag zuzüglich zum heutigen erhöhten Preis pro in diesem Zeitraum abgegebener Packung."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2013