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GESUNDHEIT/671: Wir schließen Gerechtigkeitslücken in der Krankenversicherung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Februar 2017

Wir schließen Gerechtigkeitslücken in der Krankenversicherung

Wichtige Maßnahmen zu Gunsten von Müttern in GKV und PKV beschlossen


Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz auch familienpolitisch bedeutsame Regelungen beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Maria Michalk:

"Wir haben heute mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz zwei Regelungen beschlossen, mit denen Gerechtigkeitslücken in der Gesetzlichen (GKV) und Privaten Krankenversicherung (PKV) geschlossen werden, über die Frauen lange geklagt hatten.

In der GKV werden künftig pauschal drei Jahre für jedes Kind auf die Vorversicherungszeit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angerechnet. Das betrifft leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder sowie Pflegekinder.

Hintergrund der Regelung ist, dass Personen mit Anspruch auf eine gesetzliche Rente nur dann Zugang zur KVdR haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums (Vorversicherungszeit) selbst Mitglied in GKV oder familienversichert waren. Dies kann zur Folge haben, dass wegen der Betreuung von Kindern diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt wird, weil das betreuende Elternteil in dieser Zeit nicht gesetzlich krankenversichert war. Dies hat in vielen Fällen insbesondere für Mütter zu unbilligen Härten geführt, denn ihnen war es als Rentnerinnen dann nur möglich, sich in der GKV zu wesentlich ungünstigeren Bedingungen freiwillig zu versichern.

Durch die Neuregelung werden künftig viele der betroffenen Mütter die notwendigen Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllen und dadurch bei ihren Krankenversicherungsbeiträgen entlastet.

In der PKV wird es künftig selbstständig tätigen Frauen ermöglicht, sich während der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz abzusichern und Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes zu erhalten. In dieser Hinsicht werden die Möglichkeiten für eine finanzielle Absicherung von privat krankenversicherten, selbstständig erwerbstätigen Frauen denen der gesetzlich Versicherten angeglichen.

Da vielen privat krankenversicherten, selbstständig erwerbsfähigen Frauen die Kompensation eines Verdienstausfalls von in der Regel 14 Wochen aus eigenen Mitteln nicht möglich ist, hatten die Betroffenen bisher oftmals keine Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit während der gesetzlichen Schutzfristen für Schwangere zu reduzieren oder einzustellen. Die Neuregelung ermöglicht privat krankenversicherten, selbstständig erwerbsfähigen Frauen, während der letzten Wochen vor und der ersten Wochen nach der Entbindung unabhängig von finanziellen Erwägungen zu entscheiden, ihrer beruflichen Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt nachzugehen. Die Regelung dient damit dem gesundheitlichen Schutz der betroffenen Frauen und ihrer Kinder."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2017

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