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GESUNDHEIT/675: Neue Entwicklungschancen für die Pflegeberufe


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. Juni 2017

Neue Entwicklungschancen für die Pflegeberufe

Reform ermöglicht Auszubildenden größtmögliche Entscheidungsfreiheit


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe verabschiedet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Maria Michalk:

"Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels in der Pflege und einer sinkenden Zahl an Schulabsolventen ist eine Stärkung und Aufwertung des Pflegeberufs dringend erforderlich. Zudem verändert sich der Pflegealltag immer schneller. Die Zahl der Menschen in Pflegeeinrichtungen, die chronisch krank sind oder an mehreren Krankheiten gleichzeitig leiden, nimmt zu.

Zukünftig wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege verzahnt. Die Möglichkeit für Auszubildende, zwischen den Bereichen zu wechseln, wird dadurch erleichtert. Die Ausbildung in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege bleibt erhalten. Die Auszubildenden werden zwei Jahre lang generalistisch geschult. Im dritten und letzten Jahr können sie wählen, ob sie einen generalistischen Abschluss anstreben oder sich auf Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege spezialisieren wollen.

Zur konkreteren inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung erstellen das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium im nächsten halben Jahr eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die sie dem Bundestag zur Entscheidung zuleiten. Damit sind alle Mitwirkungsrechte des Parlaments gesichert.

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Entwicklung bewertet. Haben sich mehr als die Hälfte der Auszubildenden für den generalistischen Abschluss und gegen eine Spezialisierung entschieden, kann der Bundestag darüber entscheiden, ob er den Abschluss in der Alten- und Kinderkrankenpflege abschafft.

In dem Gesetz werden erstmals pflegerische Aufgaben definiert, welche für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung und deshalb allein dem Pflegepersonal vorbehalten sind. Durch die Festschreibung der Kompetenzen wird das Berufsbild deutlich aufgewertet.

Die neue Berufsausbildung steht weiterhin Schülern mit einer zehnjährigen abgeschlossenen Schulbildung offen. Das Schulgeld entfällt künftig für alle Auszubildenden. Auch bei Umschulungen zur Pflegekraft übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter zukünftig die Lehrgangskosten dauerhaft. Bislang war dies zeitlich befristet.

Mit der Einführung einer hochschulischen Pflegeausbildung wird ein weiteres wichtiges Signal zur Aufwertung des Pflegeberufs gesetzt. Dadurch, dass sich den Studenten zusätzliche Karrierewege erschließen, werden neue Zielgruppen angesprochen. Das berufsqualifizierende Studium vermittelt neben den Inhalten der Pflegeausbildung Kenntnisse über die Gestaltung von Pflegeprozessen oder die Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2017

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