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GESUNDHEIT/725: Harte Maßnahmen entschlossen nutzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. März 2020

Harte Maßnahmen entschlossen nutzen


Bund und Länder haben im Kampf gegen das Coronavirus ein weitgehendes Kontaktverbot vereinbart - Versammlungen von mehr als zwei Personen werden in ganz Deutschland verboten, ausgenommen sind Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Grundsätzlich muss in den kommenden zwei Wochen in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Restaurants und Gaststätten werden geschlossen, genau wie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege: Davon betroffen sind etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons, medizinisch notwendige Behandlungen bleiben jedoch weiter möglich. Der Stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende für die Bereiche Innen und Recht, Thorsten Frei, erklärt dazu:

"Wir müssen uns bei der Bekämpfung der Pandemie vom Grundsatz der Weltgesundheitsorganisation leiten lassen: 'Be fast, have no regrets.' Wir haben im Augenblick noch ein kleines Zeitfenster, um eine Explosion der Ansteckungszahlen zu verhindern. Dieses Zeitfenster müssen wir entschlossen mit harten Maßnahmen nutzen. Wenn wir zögern, wenn wir erst handeln, wenn wir mit harten Maßnahmen für jedermann erkennbar im Recht sind, werden wir gegen den Virus verlieren. Schnelligkeit sticht hier Verhältnismäßigkeit. Unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft können mit harten Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum viel eher leben als mit halbherzigen Einschränkungen, die keine durchgreifende Wirkung haben und die Krise um Monate verlängern werden."

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Quelle:
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2020

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