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INNEN/2629: Kritik an Henkel ist unberechtigt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. September 2012

Kritik an Henkel ist unberechtigt

Derzeit ausufernde Diskussion über Versäumnisse bei der Aktenvorlage ist in dieser Form nicht mehr nachvollziehbar



Weil Informationen aus Berlin dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages nicht rechtzeitig zugeleitet wurden, steht Berlins Innensenator Frank Henkel über Gebühr in der Kritik. Dazu erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Clemens Binninger:

"Der erregte Ton der öffentlichen Debatte über Akten aus Berlin wird der bisherigen guten Arbeit und dem Auftrag des Untersuchungsausschusses nicht gerecht. Die derzeit ausufernde Diskussion über Versäumnisse bei der Aktenvorlage ist in dieser Form nicht mehr nachvollziehbar. Die Versäumnisse, die es gegeben hat, sind unbestritten und werden von den Verantwortlichen in Berlin eingeräumt. Diese Frage ist damit geklärt. Der Untersuchungsausschuss muss sich nun dem Kern seines Auftrags zuwenden.

Die Kernfrage lautet: Hätte es Chancen gegeben, das Terrortrio früher dingfest zu machen und Morde zu verhindern? Berlin hat die Akten zu dem früheren V-Mann zur Verfügung gestellt. Er wurde von 2000 bis 2011, also in der Verantwortung der damaligen rot-roten Landesregierung, als V-Mann geführt. Die Hinweise, die er damals gegeben hat, müssen jetzt überprüft werden: Sind die Behörden ihnen seinerzeit nachgegangen? Hätten Sie auf die Spur von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe geführt? Wer mit immer neuer Kritik an Senator Frank Henkel diesen Kern des Untersuchungsauftrags beiseite wischt, der zeigt, dass es ihm nicht mehr um Aufklärung, sondern um Parteipolitik geht.

Identität und Tätigkeit des früheren V-Mannes kannte die Generalbundesanwaltschaft seit langem. Zur Vorlage von Akten - die ihm seit Monaten zur Verfügung stehen - ist der Generalbundesanwalt durch die Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses seit März klar verpflichtet. Hätte er Akten für vorlagefähig gehalten, hätte er sie vorlegen können und müssen. Die Erklärung des Pressesprechers der Generalbundesanwaltschaft in der aktuellen Debatte ist vor diesem Hintergrund kaum nachvollziehbar. Denn auch die Generalbundesanwaltschaft hat diese Akten erst jetzt übergeben.

Der Untersuchungsausschuss muss seinen Auftrag und seine Beschlüsse ernst nehmen. Der Ausschuss hat im März von allen Ländern Akten der Verfassungsschutzbehörden zur Terrorgruppe und ihrem Umfeld angefordert. Zu diesem Beweisbeschluss haben alle Länder Unterlagen übersandt, auch Berlin. Der Untersuchungsausschuss hat im Juli Aufstellungen zu verdeckten Maßnahmen gegen das weitere Umfeld der Terrorzelle von allen Ländern angefordert. Diesen Beschluss hat Berlin jetzt mehr als erfüllt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2012