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INNEN/2818: Hasskriminalität konsequent bekämpfen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2014

Hasskriminalität konsequent bekämpfen

Zwischenbericht zu Umsetzungsstand von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses verabschiedet



Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses verabschiedet. Darin wird unter anderem auch ein Regelungsvorschlag angekündigt, wonach rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Tatmotive ausdrücklich bei der Strafzumessung in Strafurteilen berücksichtigt werden sollen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir unterstützen Maßnahmen, die dazu beitragen, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive stärker im Strafverfahren berücksichtigt werden. Denn aus der Perspektive des Opfers ist es ein Unterschied, ob es aus einem alltäglichen Konflikt heraus oder gerade wegen seiner Herkunft, Hautfarbe oder anderer unveränderlicher Persönlichkeitsmerkmale angegriffen wird. Solche Tatmotive müssen daher auch bei der Bewertung der Schuld des Täters und der Strafzumessung einfließen.

Die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses hat gezeigt, dass es den Strafverfolgungsbehörden nicht selten schwerfällt, die wahren Tatmotive zu erkennen. Auch weisen neuere rechtstatsächliche Untersuchungen darauf hin, dass rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Beweggründe oftmals nicht genügend bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Es müssen daher auf allen Ebenen Konsequenzen gezogen werden: Die Strafverfolgungsorgane müssen allen Hinweisen auf solche Motive konsequent nachgehen. Opfer und Angehörige müssen informiert und unterstützt werden. Die Dokumentation bei der Strafverfolgung muss verbessert und internes Controlling stärker implementiert werden.

Der Gesetzgeber darf sich nicht auf symbolische Änderungen bei den Strafzumessungsregeln im Strafgesetzbuch beschränken. Es muss vielmehr durch geeignete Regelungen sichergestellt werden, dass die nötigen Informationen möglichst schon zu Beginn eines Strafverfahrens erhoben und dann in allen Stadien des Verfahrens angemessen berücksichtigt werden. Auch das Jugendstrafrecht darf dabei nicht außen vor bleiben.

Wir als CDU und CSU werden uns für einen solchen umfassenden Ansatz einsetzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2014