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INNEN/2869: Änderungen beim Asylrecht sind wichtiger Schritt zur Entlastung der Kommunen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Juni 2014

Änderungen beim Asylrecht sind wichtiger Schritt zur Entlastung der Kommunen

Sichere Drittstaaten-Regelung für Serbien, Mazedonien und Bosnien kann Probleme lindern



Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag in erster Lesung darüber beraten, die Länder Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina asylrechtlich als sichere Herkunftsländer einzustufen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

"Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten ist vor dem Hintergrund, dass diese einen EU-Beitritt anstreben, konsequent. Gleichzeitig ist die Einstufung ein wichtiger Schritt, um die Kommunen bei der Unterbringung von Asylbewerbern zu entlasten.

Rund 25 Prozent der in Deutschland gestellten Asylanträge stammen von Bewerbern aus den Ländern Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina. Ihre Erfolgsaussichten sind bereits heute sehr gering. Dennoch werden sie im Rahmen der bestehenden Quotenregelung zur Unterbringung auf die Kommunen verteilt. Dies verstärkt die ohnehin großen Probleme der Kommunen, geeignete Unterkunftsmöglichkeiten bereitzustellen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt zu einer deutlichen Beschleunigung des Asylverfahrens bei und hilft damit, die bei den Kommunen durch die hohen Asylbewerberzahlen entstehenden Probleme zu lindern.

Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf nicht nur im Bundestag eine Mehrheit findet, sondern auch vom Bundesrat verabschiedet wird. Hier sind alle Landesregierungen gefordert, sich auch zum Wohle der Kommunen einzusetzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014