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INNEN/2904: Nationaler Gedenktag an Flucht und Vertreibung stärkt die Erinnerungskultur


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. August 2014

Nationaler Gedenktag an Flucht und Vertreibung stärkt die Erinnerungskultur

Koalition löst Versprechen gegenüber den Vertriebenen ein



Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, zukünftig am 20. Juni den Gedenktag für Flucht und Vertreibung zu begehen. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten, Klaus Brähmig:

Stephan Mayer: "Der lange gehegte Wunsch, dem Schicksal der Opfer von Flucht und Vertreibung in angemessener Art und Weise jährlich zu gedenken, ist heute in Erfüllung gegangen. Mit dem Gedenktag entspricht das Bundeskabinett einem Kernanliegen der CDU/CSU-Fraktion. Sie hat das Anliegen intensiv vorangetrieben und im Koalitionsvertrag festgehalten.

Das unermessliche Leid der Millionen von Deutschen, die durch Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre Heimat verlassen mussten, darf nicht in Vergessenheit geraten. Die Erinnerung und die Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Vertriebenen sind auch fast 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von herausragender Bedeutung. Die erfolgreiche Aufnahme und die Integration der Vertriebenen nach dem Krieg ist eine der großen gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Bundesrepublik. Der Wille zu Versöhnung und Neuanfang ist einer der wesentlichen Pfeiler des geeinten Europas. Die Vertriebenen haben auch hieran einen wichtigen Anteil.

Klaus Brähmig: "Dieser Gedenktag ist ein wichtiges Zeichen der Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen und ein weiterer wichtiger Schritt zur gesellschaftlichen Anerkennung ihres Schicksals. Der Gedenktag gibt der Erlebnisgeneration die Chance, ihren Frieden zu schließen mit dem Thema Flucht und Vertreibung. Die deutschen Heimatvertriebenen leisteten einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau unseres demokratischen Gemeinwesens. Mit dem nationalen Gedenktag werden diese Leistungen angemessen gewürdigt.

Mit dem Gedenktag erweitern wir zugleich auch das Verständnis für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Dem wachsenden Interesse unserer östlichen Nachbarn an diesem Teil ihrer Geschichte können wir entgegenkommen, indem wir auch in Deutschland das Bewusstsein für einen vom europäischen Geist geprägten Dialog über die gemeinsame Vergangenheit und Zukunft befördern.

Die Verbindung dieses Gedenktages mit dem Weltflüchtlingstag setzt dabei ein klares Zeichen dafür, dass wir Vertreibungen weltweit ächten und den Gedanken der Versöhnung und Völkerverständigung stärken wollen. Denn nach wie vor werden weltweit Menschen zu Opfern von Flucht und Vertreibung. Humanitäre Hilfe für diese Menschen ist ein Gebot der Nächstenliebe, aber auch ein Signal für Recht und Freiheit gegen Unterdrückung und Verfolgung. Auch ihnen werden wir am 20. Juni gedenken."

Hintergrund:
Der Beschluss der Bundesregierung sieht vor, ab dem Jahr 2015 jährlich am 20. Juni den "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" zu begehen. Der 20. Juni ist gleichzeitig Weltflüchtlingstag, dieser Tag wurde im Jahr 2000 von den Vereinten Nationen dazu ausgerufen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2014