Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


INNEN/3131: Veränderung der Parteienfinanzierung mit Augenmaß


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Dezember 2015

Veränderung der Parteienfinanzierung mit Augenmaß

Neuregelungen im Parteiengesetz schaffen Transparenz und Klarheit


Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das zehnte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer:

"Der gestern verabschiedete Gesetzentwurf enthält notwendige Anpassungen im Parteienrecht und im Recht der Parteienfinanzierung. Besonders hervorzuheben ist, dass eine Umgehung der staatlichen Parteienfinanzierung durch Schaffung von bloßen Einnahmen durch Goldverkäufe zum Einkaufspreis jetzt ausgeschlossen wird. Es kann nicht Zweck des Parteiengesetzes sein, dieses Gebaren, das schließlich zulasten der Steuerzahler geht, zuzulassen.

Die teilweise geäußerte Kritik, dass die Beträge, die die Parteien im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung für gewonnene Stimmen und Zuwendungen erhalten um knapp 20 Prozent erhöht worden sind, ist unbegründet. Es handelt sich um die erste Anpassung seit dem Jahr 2002. Deshalb liegt hier lediglich ein fairer Inflationsausgleich vor."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang