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INNEN/3147: Verlust eines Bundestagswahlkreises in Thüringen unumgänglich


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Februar 2016

Verlust eines Bundestagswahlkreises in Thüringen unumgänglich

Bevölkerungszahlen machen Neueinteilung der Wahlkreise erforderlich


Die erforderliche Neueinteilung der Wahlkreise führt zu dem Ergebnis, dass Thüringen einen Bundestagswahlkreis verlieren wird. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Stephan Mayer und der zuständige Berichterstatter Helmut Brandt:

"Im Zuge der Neueinteilung der Wahlkreise, mit der sich der Deutsche Bundestag seit geraumer Zeit beschäftigt, steht nun fest, dass Thüringen einen Wahlkreis an Bayern abgeben muss. Die Bevölkerungszahlen in Thüringen, die uns heute vom Büro des Bundeswahlleiters vorgelegt wurden, lassen uns aufgrund der Rechtslage keine Wahl. Nach den nun vorliegenden Bevölkerungszahlen vom 31. Juli 2015 steht fest, dass den zusätzlichen Wahlkreis, den Bayern erhält, nicht Hessen, sondern Thüringen verliert. Aufgrund der rückläufigen Bevölkerungszahlen in Thüringen ist der Verlust unumgänglich.

Wir bedauern diese Entwicklung. Weder Bundestagsabgeordnete noch Bürger sehen es gern, wenn sich ihr Wahlkreis verkleinert oder gar ganz auflöst. Änderungen im Zuschnitt der Wahlkreise oder gar der Verlust eines Wahlkreises bedeuten immer einen nicht unerheblichen Eingriff in bestehende Strukturen. Nach dem Bundeswahlgesetz besteht jedoch unabweisbarer Handlungsbedarf. Einen politischen Ermessensspielraum haben wir an dieser Stelle nicht.

In jeder Legislaturperiode wird der Deutsche Bundestag über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet von der Wahlkreiskommission unterrichtet. Dabei wird dargelegt, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundeswahlkreise erforderlich sind. Das Bundeswahlgesetz sieht diese Verfahrensweise vor. Damit soll die Gleichwertigkeit der Wählerstimmen gewährleistet werden.

Die Anzahl der Wahlkreise eines Bundeslandes muss dem Bevölkerungsanteil dieses Landes so weit wie möglich entsprechen. Das ist in Thüringen nicht mehr der Fall. Um eine rechtmäßige Bundestagswahl im Jahr 2017 zu gewährleisten, muss das Land daher einen Wahlkreis abgeben.

Im Gegenzug erhält Bayern aufgrund seines Bevölkerungszuwachses im Rahmen der Neueinteilung einen zusätzlichen Wahlkreis."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2016

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