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INNEN/3253: Recht auf Religionsfreiheit darf Integration nicht ausbremsen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. Januar 2017

Recht auf Religionsfreiheit darf Integration nicht ausbremsen

EGMR lässt Ausschluss muslimischer Mädchen von Schwimmunterricht nicht zu


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am heutigen Dienstag entschieden, dass Schulen muslimische Mädchen zur Teilnahme am gemischten Schwimmunterricht verpflichten dürfen. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute geurteilt, dass eine verpflichtende Teilnahme junger muslimischer Mädchen an einem gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt das Urteil, nicht zuletzt weil es die deutsche Praxis und Rechtsprechung bestätigt. Wir sind der Auffassung, dass der Verweis auf die Religionsfreiheit nicht dazu instrumentalisiert werden darf, andere zentrale Werte und Grundrechte auszuhebeln und somit die so wichtige Integration in unsere Gesellschaft auszubremsen.

Wir finden es richtig, dass die Straßburger Richter in ihrer einstimmig gefällten Entscheidung das Recht des Staates bestätigt haben, die Religionsfreiheit nach Artikel 9 einzuschränken, um zu garantieren, dass die Schülerinnen auch am Sportunterricht teilnehmen. Denn Schule spielt im Prozess der sozialen Integration - besonders für Kinder mit Migrationshintergrund - eine herausgehobene Rolle. Das staatliche Interesse, ausländische Schüler zu integrieren und ihnen die heimischen Gebräuche und Werte zu vermitteln, hat auch nach unserer Auffassung selbstverständlich Vorrang vor dem Wunsch der Eltern, die Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht auszuschließen."

Hintergrund:
Im konkreten Fall weigerten sich die in Basel lebenden muslimischen Eltern mit schweizerischer und türkischer Staatsangehörigkeit aus religiösen Gründen, ihre beiden neun- und elfjährigen Mädchen in der Schule am verpflichtenden gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen zu lassen. Auch ein Angebot der Schweizer Behörden, dass die Schülerinnen einen so genannten Burkini - einen islamkonformen Ganzkörperbadeanzug - tragen dürften, lehnten sie ab. Gegen die deshalb verhängte Geldbuße in Höhe von rund 1.292 Euro hatten die Eltern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2017

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