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KULTUR/527: Deutschlands kulturelle Vielfalt soll noch besser geschützt werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Dezember 2012

Deutschlands kulturelle Vielfalt soll noch besser geschützt werden

Beitritt zum Unesco-Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes



Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts am Mittwoch dieser Woche tritt Deutschland dem Unesco-Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes bei. Dazu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler:

"Zum kulturellen Erbe gehören nicht nur Kirchen, Burgen und historische Stadtensembles, sondern auch lebendige Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, traditionelle Handwerkstechniken, Rituale und Volksfeste. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen zeigen wir, wie sehr wir den Wert dieser Kulturformen schätzen. Zugleich sichern wir überliefertes Können und Wissen und sorgen so dafür, dass es nicht etwa infolge von Globalisierungseinflüssen verloren geht.

Auch mit Blick auf den Tourismus ist dies ein wichtiger Schritt: Immaterielle Kulturgüter tragen mit dazu bei, Regionen eine ganz eigene, besondere Ausstrahlung zu verleihen. Sie werden so für Touristen attraktiver. Gerade für ländliche Räume kann dies eine Chance sein.

Zur Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland ist die Berufung eines Expertenkomitees vorgesehen, das bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedelt ist. Entscheidungen des Expertenkomitees, welche Kulturformen unter Schutz zu stellen sind, müssen durch zustimmende Kenntnisnahme der Kultusministerkonferenz und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigt werden."


Hintergrund:

Die Unesco hatte 2003 ein Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes beschlossen, das 2006 in Kraft getreten ist. Bisher hatte die Bundesrepublik Deutschland dieses Abkommen nicht ratifiziert; Grund war die Unklarheit darüber, nach welchen Kriterien immaterielle Kulturgüter ausgewählt werden sollten. Artikel 34 des Übereinkommens sieht vor, dass-dieses drei Monate nach Hinterlegung des Kabinettsbeschlusses bei der Unesco in Kraft tritt.

Im Dezember 2011 hatte sich der Bundestag fraktionsübergreifend für die Einleitung des Beitritts ausgesprochen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2012