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KULTUR/547: Koalition sorgt für Vier-Fraktionen-Zustimmung zum Filmförderungsgesetz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Mai 2013

Koalition sorgt für Vier-Fraktionen-Zustimmung zum Filmförderungsgesetz

Gewinn für den Filmstandort Deutschland



In seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch hat der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages die Siebte Novelle des Filmförderungsgesetzes mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und der zuständige Berichterstatter Johannes Selle:

"Das neue Filmförderungsgesetz (FFG) ist ein Gewinn für den Filmstandort Deutschland. Der originäre Kinderfilm hat endlich substanziellen Förderungsstatus bekommen, die Barrierefreiheit für hör- und sehbehinderte Mitbürger wird von Film und Kino in Zukunft gewährleistet, die Kreativen, u. a. die Drehbuchautoren, erhalten aktive Mitwirkung in den Gremien der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Dokumentarfilm wird eine wesentlich bessere Plattform geboten. Die filmpolitische Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Koalition und besonders von Staatsminister Bernd Neumann hat dem neuen Gesetz zu einem in Europa beispielgebenden Profil verholfen.

Das Ziel der CDU/CSU-Fraktion war es, gemeinsam als Parlament die FFA als nationale Förderinstitution zu stärken und damit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht deutlich zu machen, dass das Filmland Deutschland zum Kinofilm als Kultur- und Wirtschaftsgut steht. Die in Karlsruhe anhängige Klage weniger großer Kinoketten könnte die Bundesfilmförderung zerschlagen. Das wäre zum Schaden von fast 130 Millionen Kinogängern jährlich, der Filmschaffenden, der Produzenten, Autoren und Verleiher. Denn Jahr für Jahr gibt es fast 200 Uraufführungen in unserem Land. Schließlich wären die annähernd 1000 durchweg mittelständischen Kinobetreiber existenziell betroffen. Der Gesamtumsatz der Kinobranche aus den Kartenverkäufen überstieg 2012 erstmals die Grenze von einer Milliarde Euro.

Im Hinblick auf das laufende Verfassungsgerichtsverfahren ist das Vier-Fraktionen-Bekenntnis ein wesentlicher Rückhalt für die deutsche Filmförderung. Während der gestrigen Ausschuss-Sitzung stand der breite Konsens kurz vor dem Scheitern, weil es der SPD nur darum ging, mehr Privilegien für die Dokumentarfilmer durchzusetzen. Für den erwünschten Konsens, in der Tradition früherer Novellen, hat die Union in einzelnen Punkten weitgehende Zugeständnisse gemacht.

Die Koalition wird in vier zentralen filmpolitischen Fragen nicht nachlassen und hat dafür auch eine Entschließung in das Parlament eingebracht. Der Verwaltungsrat der FFA, das 'Filmparlament', wird aufgefordert, die Einhaltung sozialer Standards stärker bei der Förderung zu berücksichtigen sowie die ökologische Filmproduktion, die Frauenförderung und die Fragen der Integration genauer zu beachten. Die Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Stärkung des Kinderfilms und des barrierefreien Films, die von der Koalition einmütig getragen wurden, sind mit dem neuen Gesetz verwirklicht worden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2013