Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. März 2015
Kulturrat muss bei TTIP endlich zur Sachdebatte finden
Aktuelle Förderpraxis bleibt erhalten
Auf Meldungen, die Bundesregierung und die EU-Kommission wollten einen Abschluss der Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) noch in diesem Jahr erreichen, hat der Deutsche Kulturrat am heutigen Donnerstag mit der Forderung reagiert, die Bundesregierung müsse "jetzt endlich konkrete Vorschläge zum Schutz des Kulturbereiches vorlegen"; für den Kulturbereich "werde es eng". Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und die zuständige Berichterstatterin Ute Bertram:
"Der Deutsche Kulturrat spricht von 'Panikreaktionen' bei der Bundesregierung, weil diese auf einen Abschluss der TTIP-Verhandlungen bis Ende des Jahres dringt. Panik schürt aber nur der Kulturrat selbst. Das bedauern wir außerordentlich.
Gute Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Der Kulturrat dagegen weigert sich beharrlich, längst bekannte Fakten und Informationen zur Kenntnis zu nehmen, und versetzt so die Künstler und Kreativen im Land wider besseres Wissens in Aufruhr.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die Sorgen der Kulturszene sehr ernst. Auch wir wollen verhindern, dass die kulturelle und mediale Vielfalt Deutschlands und Europas durch Liberalisierungszusagen leidet.
Aufgrund der Informationen aus dem politischen Brüssel zum derzeitigen Verhandlungsstand lässt sich festhalten:
• Die deutsche Buchpreisbindung ist von TTIP nicht Bei ihr
besteht Inländergleichbehandlung, d. h. alle Marktteilnehmer in
Deutschland, inländische wie ausländische, sind gleichermaßen an sie
gebunden. Dadurch ist kein Nachteil für Investoren gegeben.
• Weder TTIP noch CETA stellen innerstaatliche
Subventionen in Frage. Daseinsvorsorge im Kultur- und Bildungsbereich
ebenso wie die Beitragsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks bleiben weiterhin möglich. Eine ausländische Musikschule
bspw. erhält auch in Zukunft keine Subventionen in Deutschland.
• Im Verhandlungsmandat sind audiovisuelle Medien aus dem
Dienstleistungskapitel ausdrücklich ausgenommen. Die EU-Kommission
ist an dieses Mandat gebunden.
• Die EU-Kommission hat versichert, dass sie den USA keine
Zusagen für sog. 'neue Dienste' machen und auch Verhandlungen über
sog. 'digitale Produkte' nicht akzeptieren wird. Für künftige
digitale Produktions- und Verbreitungswege oder neue
Förderinstrumente bleibt uns damit national der volle
Handlungsspielraum erhalten.
• Die Europäische Union hat anders als die USA die
UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt ratifiziert.
Damit ist sie in den Verhandlungen an deren Vorgaben gebunden.
Die Unionsfraktion schätzt die Arbeit des Kulturrats außerordentlich. Er ist eine unverzichtbare Stimme der Politikberatung in allen kulturpolitischen Fragen.
Deshalb fordern wir den Kulturrat auf, zu konstruktiven Vorschlägen zu den ungelösten Zukunftsfragen der Kulturpolitik zurückzukehren - etwa, wie Erlösmodelle im Zeitalter der Digitalisierung aussehen können, oder wie das Urheber- und Kartellrecht zeitgemäß weiterentwickelt werden können. Die Debatte über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP dagegen muss endlich auf eine sachliche und faktenorientierte Ebene zurückgeführt werden."
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2015
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