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MILITÄR/608: Hubschraubervertrag angepasst - Ausrüstungssituation verbessert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. März 2015

Hubschraubervertrag angepasst - Ausrüstungssituation verbessert

Bundeswehr stellt Seenotrettung und Luftrettung sicher


Der Verteidigungsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch die Rahmenvereinbarung Hubschrauber genehmigt. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Henning Otte:

"Mit der Rahmenvereinbarung, mit der der Kauf von Hubschraubern des Typs Tiger und NH90 sowie Sea Lion beschlossen wird, ist ein Durchbruch zur Verbesserung der Ausrüstungssituation der Bundeswehr gelungen. Mit der Rahmenvereinbarung konnte das bestmögliche Ergebnis erzielt werden. Die Anzahl der Hubschrauber wurde an die aktuelle Struktur der Bundeswehr angepasst.

Insbesondere für die Marine ist der Änderungsvertrag von großer Bedeutung. Mit zusätzlichen 18 NH90 in der Variante Sea Lion kann die Deutsche Marine die derzeit genutzten, aber veralteten Systeme ablösen und die sich abzeichnende Fähigkeitslücke rechtzeitig schließen. Die Marine nimmt mit ihren Hubschraubern auch den Auftrag der nationalen Seerettung in der Nord- und Ostsee wahr. Daher ist der Einsatz von Luftfahrzeugen der Bundeswehr auch in Zukunft unerlässlich.

Die Option auf weitere 22 NH90 ist für die Bundeswehr eine sehr zweckmäßige Perspektive. Mit den zusätzlichen Hubschraubern kann ein multinationaler Verband zur Luftrettung von schwer verletzten Soldaten aus der Kampfzone aufgebaut werden. Deutschland kann hier als Rahmennation in Vorleistung treten, um potenzielle Partnernationen für diese wichtige Fähigkeit zu gewinnen.

Der Hersteller ist jetzt gefordert, die für die Bundeswehr benötigten Hubschrauber wie vereinbart auszuliefern. Bereits erkannte Mängel müssen vom Hersteller beseitigt werden und dürfen sich im weiteren Produktionsprozess nicht wiederholen. Ein sicherer Betrieb bei hohem Leistungsvermögen muss gewährleistet werden. Bei Minderleistungen oder Lieferverzug muss der Hersteller mit vertraglich festgeschriebenen Vertragstrafen rechnen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2015

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