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RECHT/1037: Hass und Hetze gehen nicht mehr durchs Netz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Juni 2020

Hass und Hetze gehen nicht mehr durchs Netz

Rechtsextremismus und Hasskriminalität werden zukünftig effektiver verfolgt und härter geahndet


Hass und Hetze, Beleidigungen und Gewaltandrohungen in sozialen Medien sind ein ernstzunehmendes und stetig zunehmendes Phänomen. Der Deutsche Bundestag wird daher voraussichtlich am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in 2. und 3. Lesung verabschieden. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:

Dr. Jan-Marco Luczak: "Die Anonymität des Netzes ist ein Nährboden für Hass und Hetze, Beleidigung und Bedrohungen. Sie sind Wegbereiter und Brandbeschleuniger für die furchtbaren Anschläge von Halle und Hanau oder die Ermordung von Walter Lübcke. Das können und wollen wir nicht länger hinnehmen.

Die Verrohung im Netz bedroht unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, weil Menschen sich nicht mehr trauen, ihre Meinung frei und offen zu äußern. Der Staat darf aber nicht zusehen, wenn versucht wird, Menschen mundtot zu machen und einen offenen Diskurs zu ersticken. Deswegen steuern wir heute energisch entgegen. Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter bestraft und effektiver verfolgt.

Nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücken schließen wir. Wer mit sexuellen Übergriffen oder mit Gewalt droht, wird künftig bestraft. Auch müssen soziale Netzwerke strafbare Inhalte nun direkt an das Bundeskriminalamt melden, damit Täter identifiziert und bestraft werden können. Wer meint, in der Anonymität der digitalen Welt unerkannt Straftaten begehen zu können, der wird in der realen Welt Besuch von der Polizei bekommen.

Unser Rechtsstaat gilt - real und digital! Wir werden Recht und Gesetz auch im Netz konsequent umsetzen."

Ingmar Jung: "Der Rechtsstaat muss sicherstellen, dass strafbare Inhalte konsequent und effektiv verfolgt werden. Denn Hass und Hetze sind der Nährboden für weitere Straftaten und haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.

Endlich können wir auch die Betreiber sozialer Netzwerke mit in die Verantwortung nehmen und dazu verpflichten, die gemeldeten und strafbaren Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden auszuleiten.

Wichtig ist auch hier die Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamts in Wiesbaden. Dort werden die gemeldeten Inhalte gesammelt, geprüft und an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. So bleibt das Verfahren effektiv und gleichzeitig wird der Prüfungs- und Bürokratieaufwand bei den sozialen Netzwerken auf ein Mindestmaß begrenzt. Zur Sicherung der Strafverfolgung muss das Bundeskriminalamt dann aber auch die eigene Kompetenz zur IP-Adressabfrage haben. Auch dies sichert das neue Gesetz.

Ebenfalls ist der besondere Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern sowie von Personen, die sich ehrenamtlich engagieren, für uns von besonderer Bedeutung. Mit dem Gesetz wird ausdrücklich klargestellt, dass der besondere Schutz vor Beleidigung, Übler Nachrede und Verleumdung im politischen Kontext auch für diese gilt. Auch wenn dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2020

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