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RECHT/595: Strafbarkeit von Beschneidungen bei Jungen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Juni 2012

Strafbarkeit von Beschneidungen bei Jungen

Konflikt mit der Religionsfreiheit



Das Landgericht Köln hat die religiös motivierte Beschneidung männlicher Kinder mit seinem Urteil vom 7. Mai 2012 für strafbar erklärt. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

"Verständlicherweise hat das Urteil des Landgerichts Köln zu Protesten insbesondere der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften geführt. Durch die Bewertung der Beschneidung männlicher Kinder aus religiösen Gründen als Straftat sind sie in ihrer Religionsausübung gravierend betroffen. Denn die Beschneidung von Jungen und Männern gehört zu den konstitutiven Elementen des jüdischen Glaubens. Erst durch die Beschneidung ist die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft besiegelt. Auch im Islam gilt die Beschneidung gemeinhin als unverzichtbares Zeichen der Religionszugehörigkeit.

Das Landgericht Köln dagegen wertet die Beschneidung als Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes. Der medizinische Eingriff kann nach Auffassung des Gerichts auch nicht durch die Religionsfreiheit oder das Erziehungsrecht der Eltern gerechtfertigt werden. Diese Rechtsauffassung ist sicherlich zu hinterfragen. Für eine andere, stärkere Gewichtung der Religionsfreiheit und des Erziehungsrechts der Eltern gibt es gute Gründe. Gerade für das Erziehungsrecht ist es grundlegend, die Kinder im eigenen soziokulturellen Kontext zu erziehen. Hierzu zählt explizit die religiöse Erziehung. Das selbstverständliche Recht eines jeden Menschen, als Heranwachsender bzw. Erwachsener seine Religion zu wählen, wird durch die Beschneidung, die einen vergleichsweise kleinen Eingriff darstellt, nicht berührt. Es muss betont werden, dass die Beschneidung bei Jungen und Männern nicht vergleichbar ist mit den verstümmelnden Eingriffen bei Mädchen und Frauen. In den USA ist die Beschneidung bei Jungen nach der Geburt der Regelfall.

Das rechtskräftige Urteil hat keine Bindungswirkung über den Fall hinaus. Es bleibt abzuwarten, ob andere, insbesondere höhere Gerichte sich der Rechtsauffassung des Landgerichts Köln anschließen werden. Dennoch hat die Entscheidung weitreichende Folgen. Sie sorgt für große Verunsicherung bei jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften sowie bei den Ärzten. Es ist zu befürchten, dass das Niveau der medizinischen Qualität der Beschneidungen sinkt, weil betroffene Eltern ihre Kinder in Zukunft von Unqualifizierten beschneiden lassen könnten. Damit droht erst recht eine reale Gefährdung des Kindeswohls."

Hintergrund:
Mit Urteil vom 7. Mai 2012 hat das Landgericht Köln die Beschneidungen männlicher Kinder aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung bewertet. In einer Grundrechtsabwägung hat das Gericht dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes den Vorrang vor den Grundrechten der Eltern auf Religionsfreiheit und Kindeserziehung eingeräumt. Das Urteil stößt bei den Religionsgemeinschaften, insbesondere im Islam und Judentum, aber auch bei den beiden großen christlichen Kirchen auf heftige Kritik.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2012