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RECHT/657: Koalition entlastet den Mittelstand im Bilanzrecht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Juni 2013

Koalition entlastet den Mittelstand im Bilanzrecht

Ordnungsgeldes richtet sich künftig nach der Unternehmensgröße



Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs verabschiedet, mit dem das Ordnungsgeldverfahren bei unterlassenen oder verspäteten Bilanzveröffentlichungen modernisiert wird. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Stephan Harbarth:

"Der Mittelstand ist bei dieser Koalition gut aufgehoben. Wir gestalten das Ordnungsgeldverfahren zur Durchsetzung bilanzrechtlicher Offenlegungspflichten neu und entlasten dadurch mittelständische Unternehmen. Die Höhe des Ordnungsgeldes im Handelsgesetzbuch wird künftig nach der Unternehmensgröße gestaffelt und die Beträge für kleinste und kleine Unternehmen deutlich gesenkt. Dies ist der zweite Schritt unserer mittelstandsfreundlichen Bilanzrechtsänderungen, nachdem wir im letzten Herbst bereits Kleinstunternehmen bei den Bilanzierungspflichten entlastet haben."

Andrea Voßhoff führt näher aus: "Wir haben das Anliegen vieler kleiner Unternehmen aufgegriffen und schaffen nun mehr Fairness bei der Verhängung der Ordnungsgelder. Wir haben dafür einen guten Weg gefunden, der zusätzlichen Aufwand und Bürokratie vermeidet. Die niedrigeren Ordnungsgeldbeträge werden durch das Bundesamt für Justiz festgesetzt, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Publizität zwar verspätet, aber immerhin noch vor der behördlichen Entscheidung nachkommt."

Stephan Harbarth ergänzt: "Das Gesetz sieht zudem die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor. Damit kann in Ausnahmefällen bei einem unverschuldeten Problem ein Ordnungsgeld vermieden werden. Solche Fälle können etwa in einer schweren Erkrankung des Alleingeschäftsführers liegen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2013