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RECHT/661: Schutz vor Stalking verbessern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. August 2013

Schutz vor Stalking verbessern

Straftatbestand der "Nachstellung" erfasst nicht alle strafwürdigen Fälle



Nach einer Geiselnahme am Montag in Ingolstadt wird über härtere Gesetze gegen Stalking diskutiert. Rita Pawelski, Vorsitzende der Gruppe der Frauen, erklärt dazu:

"Die Geiselnahme in Ingolstadt macht einmal mehr deutlich, dass das sogenannte Stalking härter bestraft werden und der Schutz der Opfer, in mehr als 80 Prozent sind es Frauen, verbessert werden muss. Der Vorschlag der bayerischen Justizministerin Beate Merk, die entsprechenden Vorschriften zu verschärfen, ist daher zu begrüßen.

Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass der 2007 geschaffene Straftatbestand der "Nachstellung" nicht alle strafwürdigen Fälle erfasst. So reicht eine psychische Belastung des Opfers allein nicht aus für eine strafrechtliche Verfolgung. Vielmehr muss beim Opfer erst eine "schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" eintreten. Hier gibt es gesetzlichen Anpassungsbedarf. Für die Strafbarkeit sollte zukünftig nicht länger entscheidend sein, ob die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat, sondern es muss ausreichen, wenn sie geeignet ist, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen. Dann kann in solchen Fällen auch leichter frühzeitig mit Untersuchungshaft reagiert werden.

Stalking mit seinen erschreckenden körperlichen und seelischen Folgen für die Opfer muss dringend verhindert werden. Der Gesetzgeber muss daher alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2013