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RECHT/689: TTIP-Schiedsgerichte sollten mit hochrangigen Richtern besetzt werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. September 2014

TTIP-Schiedsgerichte sollten mit hochrangigen Richtern besetzt werden



Einbeziehung von Deutschem Bundestag, Europäischen Gerichtshof und US Supreme Court könnten Transparenz und Legitimation stärken

Aktuell gibt es eine intensive Diskussion um die Aufnahme von Investor-Staat-Schiedsverfahren in das nordatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

"Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP sorgt seit Monaten für Kontroversen, wobei die geplanten "Investor-Staat-Schiedsverfahren", in denen Streitigkeiten zwischen Unternehmen und europäischen Staaten bzw. den USA vor privaten, nicht-staatlichen Gerichten beigelegt werden sollen, besonders in der Kritik stehen. Ob es angesichts der leistungsfähigen Justizsysteme auf beiden Seiten des Atlantiks einer solchen Schiedsgerichtsbarkeit bedarf, wird derzeit vor allem im Hinblick auf die konkret ausgestaltete Schiedsgerichtsbarkeit in bereits bestehenden Abkommen unterschiedlich bewertet und in Frage gestellt.

Schiedsgerichtsverfahren können dort sinnvoll sein, wo bei grenzüberschreitenden rechtlichen Auseinandersetzungen zu erwarten ist, dass nationale Gerichte nicht über die notwendige Fachkompetenz und personale bzw. organisatorische Ausstattung verfügen oder befangen sind bzw. zumindest eine einseitige Wahrnehmung haben."

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir brauchen einen Ansatz , der die teilweise berechtigten Bedenken gegen Schiedsverfahren aufgreift und die Souveränität der Staaten nicht aushebelt, andererseits aber einen für die Investoren auf beiden Seiten des Atlantiks verlässlichen Rechtsrahmen bereithält. So könnte z.B. eine Rahmenschiedsvereinbarung, die für den Bedarfsfall einheitliche Schiedsverfahren im Rahmen konkreter Investitionsvorhaben zwischen Investor und Staat vorsieht, die Lösung sein. Danach stünde es stets in der Hoheit eines Unterzeichnerstaats, ob er sich vor einem konkreten Investitionsprojekt gegenüber dem Investor einem Schiedsverfahren unterwirft oder den Investor auf den allgemeinen Rechtsweg verweist. Damit hätte ein potentieller Investor vor seiner Investitionsentscheidung Klarheit."

Heribert Hirte: "Eine Möglichkeit wäre, in die vorgeschlagene Liste von Schiedsrichtern seitens Deutschlands nur deutsche Berufsrichter - besser noch nur Bundesrichter - zu wählen. Das könnte unschwer durch den Deutschen Bundestag erfolgen, wo es für die Wahl der Bundesrichter und Bundesverfassungsrichter einen bewährten gesetzlichen Rahmen gibt. Rechtlich ließe sich das im entsprechenden Begleitgesetz zur Ratifikation des Abkommens regeln.

Gelingt die Bestellung eines Schiedsrichters bzw. die Einigung auf einen Vorsitzenden nicht, böte sich die Einbeziehung der beiden Institutionen an, welche auf beiden Seiten des Atlantiks geschaffen wurden, um das Vertrauen in die Justiz bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten sicherzustellen: Das ist auf der europäischen Seite der Europäische Gerichtshof und auf der anderen Seite die US-amerikanische Bundesgerichtsbarkeit mit dem US Supreme Court an ihrer Spitze. Natürlich könnten die entsprechenden Entscheidungen über mögliche Schiedsrichter auch an einzelne Kammern delegiert werden. Denkbar wäre es auch, die Richterbestellung für Streitigkeiten im Rahmen des TTIP in die gemeinsamen Hände dieser beiden hochangesehenen Institutionen zu legen und etwa einen Euro/US Supreme Court für Wirtschaftsrecht zu schaffen. Das hohe Vertrauen in das eigene Justizsystem, die Souveränität der Staaten und der notwendige Investorenschutz ließen sich auf diese Weise miteinander versöhnen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2014