Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. April 2015
Recht der Syndikusanwälte muss endlich Rechtssicherheit schaffen
Bundesjustizminister Maas muss Gesetzeslücken bei der berufsständischen Altersversorgung schließen
Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Wir begrüßen, dass Bundesjustizminister Maas nunmehr einen Gesetzentwurf für die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt hat. Leider schafft der Entwurf im wichtigsten Punkt, der berufsständischen Altersversorgung, keine Rechtssicherheit. Die vom Bundessozialgericht aufgeworfenen Fragen werden nicht beantwortet. Damit ist zu befürchten, dass Rechtsanwaltskammern und Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund über denselben Sachverhalt weiter abweichende Entscheidungen. Damit wird das Ziel des Gesetzentwurfs verfehlt.
Bundesminister Maas muss den Gesetzentwurf jetzt rasch nachbessern. Nur so kommt es wieder zu einheitlichen Entscheidungen, die den zigtausend betroffene Syndikusanwälte die erforderliche Rechtssicherheit für ihre Altersversorgung geben."
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2015
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