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RECHT/723: Klare und bundeseinheitliche Kriterien für Mietspiegel definieren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. Mai 2015

Klare und bundeseinheitliche Kriterien für Mietspiegel definieren

Maas muss zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen


Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg den Mietspiegel 2013 in Berlin gekippt hat, wird über die Auswirkungen auf die Mietpreisbremse diskutiert. Hierzu erklärt der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner:

"Nach dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg müssen wir verhindern, dass mit dem Mietspiegel eine tragende Säule der Mietpreisbremse ins Wanken gerät. Dafür ist es notwendig, klare und bundeseinheitliche Kriterien für Mietspiegel zu definieren. Wir erwarten von Bundesjustizminister Maas, dass er zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegt. Die Mietpreisbremse wird nur dann richtig funktionieren, wenn die Mietspiegel das Geschehen auf den Wohnungsmärkten realitätsnah und transparent abbilden.

Gerade in den vielen großen Städten mit angespannten Wohnungsmärkten ist die Mietpreisbremse ein Instrument, um kurzfristig rasante Mietsteigerungen zu verhindern. Wir wollen, dass die Menschen auch künftig in Ballungszentren und Universitätsstädten bezahlbaren Wohnraum finden. Eine Verdrängung von Mieterinnen und Mietern aus ihren angestammten Stadtquartieren darf es nicht geben. Neben der Mietpreisbremse als kurzfristige Lösung setzen wir vor allem auf Neubau, denn fehlender Wohnraum ist eine der wesentlichen Ursachen für steigende Mieten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2015

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