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RECHT/737: Änderungen im Mietrecht dürfen Wohnungsneubau nicht gefährden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. November 2015

Änderungen im Mietrecht dürfen Wohnungsneubau nicht gefährden

Vorstellungen des Bundesjustizministeriums gehen teilweise in die falsche Richtung


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Leitlinien für ein zweites Mietrechtspaket in dieser Wahlperiode erarbeitet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"CDU und CSU stehen für ein ausgewogenes soziales Mietrecht, das die Mieter vor Überforderung schützt, aber zugleich die Rechte der Vermieter wahrt und Anreize für den Wohnungsneubau setzt. In angespannten Wohnungsmärkten ist es die Hauptaufgabe der Politik, gute Rahmenbedingungen für Investitionen zu setzen.

Die Vorstellungen des Justizministeriums gehen hier in die falsche Richtung. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss die aktuelle Marktsituation widerspiegeln. Dazu passt es überhaupt nicht, wenn auch bis zu zehn Jahre alte Mietverträge in die Vergleichsmiete einbezogen werden sollen. Solche Mietspiegel würden die Verhältnisse am Wohnungsmarkt verzerrt abbilden und Anreize in den Neubau und Modernisierungen ersticken. Das deutsche Vergleichsmietensystem beruht darauf, dass Mieter vor einer Änderungskündigung und einer Überforderung geschützt werden und der Vermieter zumindest auf längere Sicht annähernd marktbezogene Erträge realisieren kann. Dieses System wollen wir erhalten.

Bei Modernisierungen wollen wir sicherstellen, dass Mieter nicht durch kräftige Mieterhöhungen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Auch hier muss die Politik aber mit Augenmaß vorgehen, um erwünschte Verbesserungen der Wohnqualität und energetische Sanierungen nicht zu gefährden. Aus diesem Grund wollen wir kleine Privatvermieter, die eine vermietete Wohnung modernisieren wollen, bei der Bürokratie entlasten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2015

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