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RECHT/781: Für sexuelle Selbstbestimmung gilt ab heute das "Nein heißt Nein"-Prinzip


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. November 2016

Für sexuelle Selbstbestimmung gilt ab heute das "Nein heißt Nein"-Prinzip

Dank Union auch mehr Schutz vor "Grapschern" und Übergriffen aus Gruppen


Am heutigen Donnerstag tritt das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Kernpunkt ist die Verwirklichung des "Nein heißt Nein"-Prinzips. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit der "Nein heißt Nein"-Lösung schützen wir die sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber. Damit haben wir gesetzlich die "rote Linie" da gezogen, wo jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Das ist ein großer Erfolg für die Union. Schon im Februar hatte die CDU in der "Mainzer Erklärung" das "Nein heißt Nein" gefordert.

Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe, ebenso wie Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden. Täter solcher Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Diese nötige Konsequenz konnte die Union gegen den deutlichen Widerstand aus der SPD und Opposition verankern.

Die Umsetzung des "Nein heißt Nein"-Prinzips ist ein Meilenstein. Die überwältigende Zustimmung im Bundestag zeigt dies. Schade, dass wir darauf solange warten mussten, weil Bundesjustizminister Maas einen unzureichenden Gesetzesentwurf vorgelegt hatte."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2016

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