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RECHT/797: Schutz von Kindern im Netz erhöhen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Januar 2017

Schutz von Kindern im Netz erhöhen

Versuch von Cybergrooming endlich bestrafen


Beim Fachgespräch am gestrigen Dienstag des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurde die Expertise "Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien" vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es kann nicht sein, dass beim sogenannten Cybergrooming ein Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn der Täter versehentlich nur ein Elternteil oder einen Polizeibeamten statt eines Kindes erreicht. Auch ist nicht nachvollziehbar, dass der Besitzer von Kinderpornographie geringer bestraft wird als beispielsweise ein Ladendieb. Die Union fordert daher seit Jahren die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz bzw. für die Besitzverschaffung von kinderpornographischen Schriften und die Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming, da uns der Schutz von Kindern ein wichtiges Anliegen ist. Bisher scheitert die Umsetzung allerdings an unserem Koalitionspartner.

Das gestrige Fachgespräch des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat uns insoweit bestätigt. Die gestern vorgestellten Empfehlungen beinhalten die langjährigen Forderungen der Union: Gefordert wird in der Expertise unter anderem die "Versuchsstrafbarkeit für gängige Täterstrategien im Bereich des sogenannten Cybergroomings" sowie die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz der Kinderpornographie.

Für uns ist es wichtig, dass der Gesetzgeber alles unternimmt, um sogenanntes Cybergrooming - also Handlungen von Erwachsenen, die sich im Internet insbesondere als Kinder ausgeben, um sexuelle Kontakte zu Kindern und Jugendlichen zu knüpfen - zu verhindern. Mit dem im November 2014 verabschiedeten Gesetz "zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht" wurde die Strafbarkeit des "Cybergroomings" zwar auf alle Formen der modernen Kommunikation ausgedehnt. Dies war nach Ansicht der Union aber zu wenig. Die Union forderte bereits damals die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit bei Cybergooming. Dann wäre es bereits strafbar, wenn der Täter fälschlicherweise annimmt, dass er ein Kind im Internet in sexueller Absicht anspricht; tatsächlich aber mit einem Polizeibeamten oder den Eltern chattet, die sich als Kind ausgegeben haben. In derartigen Fallkonstellationen weist der Täter nachweislich die erforderliche kriminelle Energie auf, um sich mit einem Kind zu verabreden. Es ist dann nur eine Frage des Zufalls, ob der Täter - wie beabsichtigt - Kontakt zu einem Kind aufnimmt, um ein persönliches Treffen vorzubereiten und dies zu einem sexuellen Missbrauch zu nutzen, oder ob er zunächst an einen Erwachsenen gerät. Bereits in diesem Stadium ist ein strafwürdiges Verhalten gegeben, das eine Strafbarkeit des Versuchs rechtfertigt.

Von Experten wurde uns schon vor Jahren eindrücklich geschildert, dass eine solche Versuchsstrafbarkeit die Ermittlungsmöglichkeiten zur Überführung solcher Täter und die Chancen auf Verhinderung weiterer Taten maßgeblich steigern und damit auch präventiv wirken würde. Nur bei einer Strafbarkeit des Versuchs könnte in diesen Fällen ein Ermittlungsverfahren mit weiteren Optionen zur Überführung des Täters eingeleitet werden. Diese Erkenntnisse wurden auch gestern bestätigt.

In Bezug auf die Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Schriften hatten wir auch vor Jahren bereits die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz und die Besitzverschaffung von kinderpornographischen Schriften auf mindestens bis zu fünf Jahre gefordert. Eine derartige Erhöhung ist einerseits wegen der hohen Schutzwürdigkeit von Kindern erforderlich. Zudem würde die Erhöhung des Strafrahmens - wie gestern auch erörtert worden ist - weitere prozessuale Möglichkeiten eröffnen wie beispielsweise Telefonüberwachung oder die Speicherung von Verbindungsdaten.

Wir hoffen nun, dass auch Bundesminister Maas die Expertise zur Kenntnis nimmt und kurzfristig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2017

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