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RECHT/804: Rehabilitierungsgesetz für homosexuelle Menschen auf gutem Weg


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. März 2017

Rehabilitierungsgesetz für homosexuelle Menschen auf gutem Weg

CDU/CSU-Bundestagsfraktion für zügige Umsetzung


Das Bundeskabinett wird sich am heutigen Mittwoch mit dem Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen befassen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

"Wir begrüßen den Gesetzentwurf als konsequente Weiterführung der Resolution des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2000. Auf die überfraktionelle Entschuldigung folgt nun auch eine Rehabilitierung der homosexuellen Personen, die allein wegen ihrer sexuellen Orientierung nach 1945 strafrechtlich verurteilt wurden.

Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten. Die verurteilten homosexuellen Menschen sollten nicht weiter mit dem durch die Verurteilung erlittenen Strafmakel leben müssen.

Wegen dieser ganz besonderen Ausnahmesituation sollen die nach 1945 ergangenen strafrechtlichen Verurteilungen durch Gesetz pauschal aufgehoben und die Betroffenen angemessen und zügig entschädigt werden. Dass wir uns erst jetzt im parlamentarischen Verfahren mit dem Gesetzentwurf beschäftigen können, ist vor allem den Mängeln des Ausgangsentwurfs des Bundesjustizministers geschuldet. Unserer Ansicht nach darf keine Rehabilitierung für Handlungen erfolgen, die nach dem heutigen Recht strafbar wären. Diese und andere Wertungswidersprüche wurden erst durch unser beharrliches Fordern im Gesetzentwurf entkräftet. Zudem haben wir uns maßgeblich dafür eingesetzt, dass der Gesetzentwurf den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, denn eine pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des Grundgesetzes ergangen sind, stellt eine rechtspolitische Besonderheit dar.

Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen wird. Mit Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter müssen wir hier als Gesetzgeber schnell handeln und den Menschen, die unter dem Paragraphen 175 StGB a.F. und den fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben, sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2017

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