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RECHT/979: Vorsitzender des Rechtsausschusses Brandner (AfD) untragbar


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. November 2019

Vorsitzender des Rechtsausschusses Brandner (AfD) untragbar

Geschäftsordnungs-Ausschuss berät über Abwahl


Nach einer Reihe von Grenzüberschreitungen haben sich am heutigen Mittwoch alle Fraktionen im Rechtsausschuss außer der AfD scharf von Stephan Brandner (AfD) distanziert und ihn zum Rücktritt vom Vorsitz des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages aufgefordert. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

"Dem Rechtsausschuss kommt innerhalb unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung eine besondere Funktion zu. Er wacht über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Werte unseres Grundgesetzes. Das Amt des Vorsitzenden verlangt, diese Werte zu verkörpern, im Denken wie im Handeln. Vom Handeln als Privatperson oder als "einfacher Abgeordneter" kann es nicht getrennt werden. Wie auch das sogenannte Mäßigungsgebot für Beamte und Richter verlangt auch das Amt des Rechtsausschuss-Vorsitzenden umfassend ein Handeln, das der Würde und dem Ansehen des Amtes gerecht wird.

Stephan Brandner fehlen in seinem Handeln immer wieder Anstand und Respekt. Es vergeht keine Woche ohne Grenzüberschreitungen und Entgleisungen, ohne dass er ausgrenzt oder Ressentiments schürt. Sein ganzes Handeln steht in fundamentalem Widerspruch zu unseren Überzeugungen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zu dem, wofür wir und viele andere jeden Tag mit Leidenschaft und all unserer Kraft ringen: Für eine von einem freien und offenen Geist geprägte Gesellschaft, in der sich Menschen mit Respekt und Toleranz begegnen.

Brandner schadet dem Ansehen des Amtes und des gesamten Parlamentes. Er ist für uns in diesem Amt daher untragbar. Er repräsentiert uns Mitglieder des Rechtsausschusses der Unionsfraktion nicht und wir wollen auch nicht von ihm repräsentiert werden.

Der Geschäftsordnungs-Ausschuss wird sich daher morgen mit der Frage befassen, wie der Vorsitzende abgewählt werden kann. Nach unserer Lesart gibt die Geschäftsordnung das her. Diesen Weg wollen und werden wir dann auch gehen, um weiteren Schaden vom Amt abzuwenden.

Wir stehen zu den Vereinbarungen im Ältestenrat, wonach der AfD- Fraktion der Vorsitz im Rechtsausschuss zusteht. Wir wenden uns daher nicht gegen die AfD als solche, sondern allein gegen das inakzeptable Verhalten von Brandner. Der AfD steht es frei, ihn zurückzuziehen und jemand anderen zu benennen. Wir müssen aber feststellen, dass sie sich im Ausschuss leider mit ihm solidarisiert hat - die gesamte AfD-Fraktion stellt sich damit hinter seine unsäglichen Entgleisungen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2019

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