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RECHT/996: Verbrennen von Flaggen künftig bestrafen



Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 15. Januar 2020

Verbrennen von Flaggen künftig bestrafen

Zur heutigen 1. Lesung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole können Sie den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, wie folgt zitieren:

"Sachliche, auch harte Kritik am Handeln eines anderen Landes muss jederzeit ohne Einschränkung erlaubt sein. Wer aber die Flagge der EU oder eines anderen Staates verbrennt und verunglimpft, der überschreitet eine Schwelle, die in einem zivilisierten Land nicht überschritten werden darf. Unseren Schutz für böswilliges Verächtlichmachen der EU oder eines anderen Staates kann es nicht geben. Wir werden unserer Verantwortung gerecht und wollen die Verunglimpfung der Flagge der EU deshalb unter Strafe stellen. Außerdem wollen wir künftig das öffentliche Zerstören einer ausländischen Flagge bestrafen, wenn dies z. B. bei einer Demonstration geschieht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2020

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