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RECHT/997: Netzwerkdurchsetzungsgesetz praxistauglich weiterentwickeln


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Januar 2020

Netzwerkdurchsetzungsgesetz praxistauglich weiterentwickeln

Schutz vor Hass und Hetze im Netz mit Meinungsfreiheit in Einklang bringen


Zur Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundesjustizministerium erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sowie der für digitale Themen der Rechtspolitik zuständige Berichterstatter Carsten Müller:

Jan-Marco Luczak: "Als Unionsfraktion wollen wir entschlossen gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen. Gleichzeitig muss die Meinungsfreiheit im Internet selbstverständlich sichergestellt sein. Beides wollen wir in Einklang bringen. Die Bundesregierung hat auf Druck der Union Ende letzten Jahres ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht. Wir haben dabei auch gefordert, das NetzDG mit Blick auf dieses Spannungsverhältnis fortzuentwickeln. Das setzt das Bundesjustizministerium nun um."

Bislang wissen Nutzer sozialer Netzwerke oft nicht, wie sie rechtswidrige Inhalte an den Betreiber des sozialen Netzwerks melden können. Die Nutzer sollen selbst dafür Verantwortung übernehmen, dass solche Inhalte schnell aus dem Netz verschwinden. Deshalb ist es gut, wenn Meldewege künftig nutzerfreundlicher ausgestaltet werden.

Natürlich wird es Streitigkeiten darüber geben, ob ein Inhalt rechtswidrig ist oder nicht. Den Nutzern wollen wir daher einen möglichst unkomplizierten und effizienten Weg zur Klärung zur Verfügung stellen. Hier ist der Vorschlag eines Schlichtungsverfahrens ein guter Ansatz.

Verbesserte Meldewege und die Möglichkeit der privaten Schlichtung werden mit der Einführung eines sogenannten Gegenvorstellungsverfahrens sinnvoll ergänzt. Mit dem Ziel, Meinungsfreiheit umfassend zu gewährleisten, müssen wir den Nutzern immer auch eine Möglichkeit eröffnen, sich gegen die Entscheidung des Plattformbetreibers zu wehren."

Carsten Müller: "In unserem Positionspapier hatten wir bereits im November 2019 eine Reihe von Forderungen zur Fortentwicklung des NetzDG aufgestellt. Dazu zählt, dass wir uns gegen eine Klarnamenpflicht ausgesprochen haben. Wir setzen stattdessen auf Anreize durch die sozialen Netzwerke zur Verwendung von Klarnamen. Auf diese Weise kann in der Praxis der Ermittlungsaufwand sowie der Umfang der Datenherausgabe durch die Diensteanbieter erheblich verringert werden. Wir werden im weiteren Verfahren einige Ergänzungsvorschläge zum Entwurf vorlegen.

Insgesamt bildet der vorliegende Entwurf die bisherigen Ergebnisse der Debatte zum NetzDG noch lückenhaft ab. Dennoch bietet der Gesetzentwurf gute Ansätze beim Kampf gegen Hass und Hetze im Netz. Ob die Regelungsvorschläge praxistauglich sind, werden wir nun intensiv prüfen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2020

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