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SOZIALES/1408: "Kultur für alle" wird praktiziert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Januar 2012

"Kultur für alle" wird praktiziert

Menschen mit Behinderungen haben ein selbstverständliches Recht auf Zugang zu Kunst und Kultur


Heute debattiert der Deutsche Bundestag über den Antrag der SPD "Kultur für alle - Für einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderung zu Kultur, Information und Kommunikation". Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und die zuständige Berichterstatterin Maria Michalk:

"Der Bund achtet im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die Barrierefreiheit von Kultur. Seit dem Amtsantritt von Staatsminister Neumann wird nachweislich verstärkt auf die Barrierefreiheit von Kulturinstitutionen geachtet. Vor allem bei den jüngst abgeschlossenen Bauvorhaben wie dem Haus 1/Normannenstraße oder dem Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig wurde dies umgesetzt. Die großen Bundeskultureinrichtungen wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder die Akademie der Künste setzen barrierefreie Maßnahmenkataloge um.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt Menschen mit Behinderungen ein selbstverständliches Recht auf Zugang zu Kunst und Kultur zu. Das ergibt sich für uns aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention. Kulturpolitik muss darauf achten, dass möglichst viele Menschen an Kunst und Kultur teilhaben können.

Das Deutsche Historische Museum und das Deutsch-Russische Museum Berlin-Karlshorst wurden für den uneingeschränkten Zugang zum Museum mit dem Signet "Berlin barrierefrei" ausgezeichnet. Das DHM bietet zudem Führungen in internationaler Gebärdensprache sowie Führungen für Sehbehinderte und Blinde an. Das Haus der Geschichte ist weitgehend barrierefrei und evaluiert dies kontinuierlich durch Besucherbefragungen. Darüber hinaus können für den Besuch des Museums Hilfen wie Rollstühle, Gehhilfe und Handschuhe zum ertasten von Objekten ausgeliehen werden. Das Jüdische Museum Berlin ermöglicht den barrierefreien Zugang in nahezu alle Ausstellungsbereiche.

Bei der Entwicklung des Portals der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) wurde die Barrierefreiheit mit evaluiert und diese bestätigt. Von der Förderinitiative ?Ein Netz für Kinder? werden ausschließlich Angebote gefördert, die sich zu einer möglichst barrierearmen Gestaltung der Internetangebote für Kinder verpflichten.

Bei der Filmproduktion gibt es in der Tat Defizite: Zu wenige Kinofilme sind für Hör- und Sehgeschädigte zugänglich. Diesen Missstand haben die Koalitionsfraktionen erkannt und dazu bereits 2011 den Antrag ?Barrierefreies Filmangebot umfassend ausweiten? (Bundestagsdrucksache 17/7709) eingebracht. Die Hör- und Sehbehindertenverbände haben unsere Initiative begrüßt.

Bei allen gut gemeinten Bemühungen sollte man jetzt gemeinsam versuchen, die möglichen Defizite mit den Betroffenen aufzugreifen, um eine Verbesserung zu erzielen. Die Freiheit der Kunst bleibt für uns das höchste Gut. Wenn staatliche Kulturförderung an zu viele Bedingungen geknüpft wird, bleibt den Kultureinrichtungen zu wenig Spielraum für Kreativität und künstlerische Höchstleistungen.

Inklusion ist ein lebendiger Prozess. Deshalb steht im Mittelpunkt unseres Handelns, nicht die Defizite eines Menschen hervorzuheben, sondern seine Kompetenzen und Fähigkeiten. Wir halten an dem Grundsatz fest: Kultur für alle mit allen."


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2012