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SOZIALES/1692: Lückenlose Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen sicherstellen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Dezember 2014

Lückenlose Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen sicherstellen

Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen



Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes verabschiedet. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

"Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Mit dem vorliegenden Entwurf des Versorgungstärkungsgesetzes rückt dieses Ziel näher. Das Gesetz sieht vor, Menschen mit schweren Behinderungen auch über ihr 18. Lebensjahr hinaus in Medizinischen Behandlungszentren (MVZ) zu betreuen und zu versorgen. Für viele Patienten, deren Behandlung komplex ist oder die wegen mangelnder Barrierefreiheit der Praxen nicht jeden Facharzt aufsuchen können, sind diese Zentren unverzichtbar.

Vor allem Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die heute in sozialpädiatrischen Zentren behandelt werden, können sich auch in Zukunft auf ihr bewährtes Versorgungsnetzwerk verlassen. Eine kontinuierliche Behandlung ist vor allem für Patienten mit vielfältigen Beeinträchtigungen wichtig, um Fehlbehandlungen zu verhindern oder unnötige Folgeerkrankungen zu vermeiden. Die Ärzte in den Medizinischen Behandlungszentren sind darin sehr erfahren. Sie stellen Diagnosen, koordinieren Behandlungen, stellen Therapiepläne auf und überweisen zu Fachärzten. Zudem arbeiten sie mit anderen Ärzten, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Diensten der Eingliederungshilfe eng zusammen.

Eine lückenlose und verlässliche ambulante Gesundheitsversorgung vom Kindes- bis ins Erwachsenenalter stellen für Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen und für ihre Familien eine wichtige Entlastung dar. Das Gesetz wird dies für die Zukunft sicherstellen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2014


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