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SOZIALES/1817: Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen in Gerichtsverfahren stärken


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Dezember 2016

Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen in Gerichtsverfahren stärken

Gerichte sollen Dolmetscherkosten komplett tragen


Am heutigen Donnerstag bringt die unionsgeführte Koalition den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) ein. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

"Für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sind Gerichtsverfahren heute mit zusätzlichen Kosten verbunden, sofern sie auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere Kommunikationshilfen angewiesen sind. Nur in Strafverfahren wird die Übersetzung rund um das gesamte Verfahren von den Gerichten finanziert. In allen anderen Gerichtsverfahren tragen sie lediglich die Kosten für Übersetzungen in den mündlichen Anhörungen. Alle anderen Kosten tragen die betroffenen Menschen bislang selbst. Damit sind sie aufgrund ihrer besonderen Beeinträchtigung gegenüber vielen anderen Menschen klar im Nachteil.

Das neue Gesetz wird das ändern. Es stellt sicher, dass Gebärdensprachdolmetscher und andere Kommunikationshilfen im gesamten Verfahren von den Gerichten finanziert werden. Künftig übernimmt damit der Bund rund 97.000 Euro an Mehrkosten für barrierefreie Gerichtsverfahren. Damit schließt die Koalition eine bisherige Gesetzeslücke im Sinne der betroffenen Menschen mit Behinderungen und macht das Gerichtswesen für sie ein Stück gerechter."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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